Energie

Energielabel: EU schafft „Plusklassen“ ab

Neue Effizienzklassen sollen Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen

Die "Plusklassen" sollen künftig von den Energielabeln verschwinden. © BAM

Schluss mit dem Etiketten-Verwirrspiel: Künftig wird der Energieverbrauch von Geräten nur noch mit den Buchstaben a bis G gekennzeichnet. Die EU-Kommission hat beschlossen, Pluszeichen, wie bei A+++, nicht mehr zuzulassen. Dies soll dazu beitragen, die Energielabel wieder leichter verständlich und besser vergleichbar zu machen. Noch gibt es eine Übergangszeit, aber ab 2020 soll die neue Verordnung für Großelektrogeräte und Lampen greifen.

Bisher herrscht bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz eine Inflation der Pluszeichen: Statt die Klassen wie früher einfach nur mit Buchstaben zu kennzeichnen, scheinen sich heute die meisten Geräte in der Klasse A zu tummeln – allerdings mit einer jeweils unterschiedlichen Zahl von Pluszeichen hinter dem Buchstaben. Doch durch diese „Plusklassen“ geht die Klarheit und Wirksamkeit der Kennzeichnung teilweise verloren.

Großgeräte und Lampen machen den Anfang

Die EU-Kommission hat dies erkannt und daher nun die rechtliche Basis geschaffen, um die Effizienzklassen neu zu ordnen. Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im August 2017 verschwinden die Plusklassen künftig und die Buchstaben A bis G decken wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab. Die bekannte Farbskala des Energielabels von Dunkelgrün bis Rot bleibt.

Die ersten Produktgruppen, die umgestellt werden, sind Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Fernseher sowie Lampen und Leuchten. Für sie will die EU-Kommission die detaillierten technischen Anforderungen für die einzelnen Klassen bis Januar 2019 neu formulieren – damit auch technische Fortschritte wieder besser berücksichtigt werden können. Anfang 2020 dann werden die ersten Geräte mit dem neuen Energielabel auf den Markt kommen.

Luft nach oben

Eine Besonderheit wird es dabei geben: Die Effizienzklasse A – und vielleicht bei bestimmten Produkte auch B – werden zunächst frei bleiben. Denn sie sind für Geräte reserviert, die es heute noch nicht gibt, die aber dank künftiger technischer Fortschritte noch energieeffizienter sein werden als alle heute auf dem Markt befindlichen.

Damit will die EU verhindern, dass schon in wenigen Jahren wieder Zusatzzeichen nötig werden, um Geräte mit noch mehr Effizienz als „nur“ Klasse A zu kennzeichnen. Bei welchen Produktgruppen eine oder gar beide obersten Effizienzklassen vorerst freibleiben, will die EU-Kommission ebenfalls bis Anfang 2019 klären.

(Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), 31.07.2017 – NPO)

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