Funktionelle Lebensmittel sind inzwischen im wahrsten Sinne des Wortes „in aller Munde“. Doch was genau macht Essen zu Functional Food? Eine weltweit einheitliche Definition für das Phänomen gibt es bis heute nicht, wohl aber diverse Formulierungen, die letztendlich in etwa auf das gleiche hinauslaufen: Im Prinzip sind es Lebensmittel, die über Nährwert und Geschmack hinaus einen positiven Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden ausüben oder Krankheitsrisiken reduzieren.
Dieser „Zusatznutzen“ wird durch Zugabe bestimmter Substanzen oder durch Veränderung der ursprünglichen Eigenschaften, beispielsweise durch Gentechnik, erreicht. Die am häufigsten zugesetzten Substanzen sind dabei Vitamine, Spurenelemente, Pro- und Präbiotika, bestimmte Fettsäuren oder Fettersatzstoffe, sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe oder Enzyme.
Japan als Vorreiter
Vorreiter der Functional Food-Welle ist Japan. Hier wurde schon 1991 das Konzept von „Foods for Specified Health Use“ (FOSHU) eingeführt und die Bedingungen für solches FOSHU-Food genau definiert: Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln dürfen die gesundheitsfördernden Inhaltsstoffe nicht in Form von Kapseln oder Pillen angeboten werden, sondern müssen in normalen Lebensmitteln wie Brot, Joghurt oder Getränken enthalten sein. Damit sind sie Teil der normalen täglichen Ernährung. Die Inhaltsstoffe müssen darüberhinaus natürlichen Ursprungs sein und dürfen nicht aus synthetischer Herstellung stammen.
Sie müssen darüberhinaus eine definierte und in wissenschaftlichen Studien nachgewiesene Wirkung auf den menschlichen Organismus haben, beispielsweise indem sie die Immunabwehr verbessern, bestimmten Krankheiten vorbeugen, den Alterungsprozess verlangsamen oder aber die Genesung unterstützen. Nur Produkte, die diese Kriterien erfüllen, dürfen in Japan das offizielle „FOSHU-Siegel tragen.
…die USA ziehen nach
In den USA definiert die National Academy of Sciences Functional Food als Designer-Food, bei dem die Konzentrationen von einem oder mehreren Inhaltsstoffen so verändert wurden, dass sie gesundheitsfördernd wirken. Im Gegensatz zu Japan ist es dabei unerheblich, ob die Zusatzstoffe natürlich oder synthetisch produziert wurden. Als die ersten Functional-Food-Produkte in den USA galten daher isotonische Sportgetränke.
…und Deutschland hinkt hinterher
In Deutschland dagegen existiert zur Zeit weder eine eindeutige rechtliche Grundlage noch eine einheitliche Definition. Die funktionellen Lebensmittel bewegen sich hier in der Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz. Sie gelten zwar als Lebensmittel und mussten daher bislang nicht die strengen Zulassungskriterien für Medikamente erfüllen, dürfen dafür aber – eigentlich – auch nicht mit „krankheitsbezogener“ Werbung vermarktet werden. Ausnahmeregelungen existieren jedoch für Lebensmittel, die als „diätetisch“ eingestuft werden.
Eine offizielle Zulassung brauchen allerdings die Lebensmittel, die mit neuartigen, bisher nicht zur Ernährung verwendeten Zusätzen auf den Markt kommen sollen. Sie fallen unter die europäische Novel Food Verordnung und müssen daher den Nachweis erbringen, gesundheitlich unbedenklich zu sein. Beispiele für solche zulassungspflichtigen Lebensmittel sind Produkte mit Zusätzen von Algen, neuen oder veränderten Mikroorganismen, synthetischen Fett- oder Zuckerersatzstoffen. Sie dürfen dafür aber auch mit ihren gesundheitlichen Effekten werben. Ein Beispiel hierfür sind Margarinen oder Joghurts mit pflanzlichen Sterinen, die als „nachweislich Cholesterin senkend“ proklamiert werden.
Stand: 23.04.2004