Eine geplante Gesetzesänderung und jede Menge dicke Luft: Das kleine grüne Pflänzchen Cannabis sativa sorgte bisher für einigen Ärger unter Politikern. So sind zum Beispiel Parteien wie die Grünen oder auch die SPD für eine grundsätzliche Legalisierung der Droge, während die CSU sowie CDU strikt dagegen sind. Das Verbot hat mittlerweile einige Jahre hinter sich und die Rechtslage hat sich seitdem nicht großartig verändert. Doch wie kam es dazu?
Ursprung im „Opiumgesetz“
Angefangen hat alles 1920 mit dem Versailler Vertrag. Mit diesem wurde der Drogenhandel in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt. Es trat das „Opiumgesetz“ in Kraft, welches allerdings Cannabis vorerst nicht einbezogen hat. Nach einem langen Hin und Her in weiteren Opiumkonferenzen, sowie dem vehementen Drängen des damaligen ägyptischen Delegationsleiters El Guindy, wurde Cannabis im Jahr 1929 endgültig verboten.
Als „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ bekamen die Einschränkungen und Verbote bestimmter Drogen im Jahr 1971 einen anderen Namen. Dieses Betäubungsmittelgesetz gilt in Deutschland bis heute und wird zudem an aktuelle Entwicklungen bei den Rauschmitteln angepasst. So sind beispielsweise inzwischen einige der sogenannten Badesalz-Drogen mit aufgenommen und damit verboten.
Cannabis blieb lange Zeit europaweit verboten. Bis 1976: Die Niederlande wagten den Schritt und sorgten für eine Legalisierung von Cannabis. Bis zu fünf Gramm dürfen dort seither gekauft werden, ohne dass der Käufer mit Konsequenzen rechnen muss. 1994 erfolgte auch in Deutschland eine Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes: Man bleibt bei geringen Mengen straffrei. Diese Menge wurde allerdings nicht konkret definiert, weshalb sie sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann.
Kein Ende in Sicht
In Bezug auf eine grundsätzliche Legalisierung aber sind die politischen Fronten in Bezug auf Cannabis weiter verhärtet. Im Interview mit YouTube-Star Florian Mundt alias LeFloid betonte Angela Merkel (CDU), dass sie gegen eine Cannabis-Legalisierung sei. Ihrer Meinung nach sollten nur Personen Zugang zu der Droge bekommen, die medizinisch auf sie angewiesen sind.
Der Bremer Bürgermeister Carsten Siehling (SPD) ist da anderer Meinung. Er erklärt in einem Gespräch mit dem Welt-Magazin, dass die Kriminalisierung von Cannabis nicht mehr zeitgemäß ist. In dem 2015 erstellten Koalitionsvertrag mit den Grünen forderte er, die legale Cannabis-Abgabe in Bremen modelhaft einzuführen.
In Berlin wurde bereits 2003 vorgeschlagen, eine mitgeführte Menge von bis zu 30 Gramm nicht mehr zu beschlagnahmen. Das wurde allerdings von der Berliner Staatsanwaltschaft erst auf 10-15 Gramm runterkorrigiert – und trotzdem nie genehmigt.
Tim Kröplin
Stand: 19.08.2016