Die dramatischen Bilder der Giftgasunfälle 1976 in Seveso und acht Jahre später in Bhopal gingen um die Welt. Sie schürten bei den Menschen Ängste vor ähnlichen Katstrophen in ihrer Umgebung. Und sie lenkten die Aufmerksamkeit der Medien, aber auch von Politikern darauf, dass bei der Sicherheit von Chemiebetrieben offenbar einiges im Argen lag.
In der Folge entstanden zum Teil auch international verbindliche Abkommen und Konventionen, die Sicherheitsstandards für solche Fabriken festschrieben oder Katastrophenpläne von den Verantwortlichen einforderten.
Seveso- Richtlinien…
So heißt es in der Seveso-I-Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus dem Jahr 1982 beispielsweise: „Bei allen Industrietätigkeiten, bei denen gefährliche Stoffe eingesetzt werden oder anfallen können und die bei schweren Unfällen für Mensch und Umwelt schwerwiegende Folgen haben können, muss der Betreiber alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um solche Unfälle zu verhüten und ihre Auswirkungen in Grenzen zu halten.“
Und weiter: „Wenn sich ein schwerer Unfall ereignet, muss der Betreiber die zuständigen Behörden sofort unterrichten und ihnen die erforderlichen Angaben mitteilen, die es ermöglichen, die Auswirkungen des Unfalls abzuschätzen.“
15 Jahre später, am 3. Februar 1997, trat dann die Seveso-II-Richtlinie in Kraft, die die Inhalte und Regelungen von Seveso-I noch einmal präzisierte und verfeinerte. Sie nahm aber auch konkret Bezug auf Bhopal und legte fest: „Damit Wohngebiete, öffentlich genutzte Gebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle bzw. besonders empfindliche Gebiete besser vor den Gefahren schwerer Unfälle geschützt werden können, müssen die Mitgliedstaaten in ihren Politiken hinsichtlich der Zuweisung oder Nutzung von Flächen und/oder anderen einschlägigen Politiken berücksichtigen, dass langfristig zwischen diesen Gebieten und gefährlichen Industrieansiedlungen ein angemessener Abstand gewahrt bleiben muss und dass bei bestehenden Betrieben ergänzende technische Maßnahmen vorgesehen werden, damit es zu keiner stärkeren Gefährdung der Bevölkerung kommt.“
… und Basler Übereinkommen
Schon 1989 hatten sich zudem weit über hundert Staaten weltweit auf das Basler Übereinkommen verständigt. Darin wurden unter anderem grenzüberschreitende gefährliche Mülltransporte stark eingeschränkt bzw. reglementiert und griffige Regelungen für deren Entsorgung getroffen. Den nächsten schweren Chemieunfall jedoch konnten auch diese Konventionen und Richtlinien nicht verhindern.
Dieter Lohmann
Stand: 12.11.2010