Biotechnologien

Streit um die Brustkrebsgene

Myriads Patent und die Folgen

März 2010, ein Bezirksgericht in New York. Verhandelt wird eine Klage der American Civil Liberties Union und 20 weiterer Organisationen gegen die Gentech-Firma Myriad Genetics. Der Gegenstand der Klage: Die menschlichen Gene BRCA1 und BRCA2. Sind diese Gene mutiert, steigt das Risiko für eine Frau stark an, an Brustkrebs und Eierstockkrebs zu erkranken. Meist entwickeln sich dabei schon sehr früh Tumore. Da diese Genvarianten auch vererbt werden, ist es für die betroffenen Frauen sehr wichtig, möglichst früh Bescheid zu wissen, ob sie Trägerinnen dieser Brustkrebsgene sind. Und genau hier setzt der Patentstreit ein.

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Patent macht Tests teuer

Denn die Gründer der Firma Myriad gehören zu den Forschern, die 1994 als erste die Sequenz des BRCA1-Gens entschlüsselt und veröffentlicht haben. 1995 hatten sie maßgeblich Anteil an der Entzifferung des BRCA2-Gens – und reichten umgehend Patentanträge sowohl in den USA als auch in Europa ein, um sich beide Gene und die entsprechenden Nachweistests dafür patentieren zu lassen. Mit Erfolg. Bis vor wenigen Jahren besaß damit weltweit allein Myriad das Recht, DNA-Proben von Frauen auf diese Genvarianten hin untersuchen zu lassen. Pro Test nahm die Firma 3.000 US-Dollar.

Wagte es ein Labor, auf eigene Faust einen solchen Brustkrebs-Gentest anzubieten, drohte Myriad prompt mit Unterlassungsklage. In Europa war dieser Zustand aber nicht von langer Dauer: 2005 hatten die jahrelangen Proteste von Ärzten, Forschern und Patienten Erfolg. Das europäische Patentamt (EPA) in München schränkte die Myriad-Patente stark ein und befand, dass die Gentech-Firma keine Ansprüche anmelden darf, wenn die Gene zu rein diagnostischen Zwecken untersucht werden. Damit konnten nun auch andere Firmen und Labore Tests auf die Brustkrebsgene anbieten – zu etwa der Hälfte der Kosten.

Lage des BRCA 1-Gensauf Chromosom 17. © Armin Kübelbeck / CC-by-sa 3.0

Produkt der Natur – und damit gemeinfrei?

In den USA aber blieben die Patente zunächst unverändert gültig. Wer eine Patientin auf BRCA1 und BRCA2 testen lassen wollte, musste die DNA-Probe entweder an ein Myriad-Labor schicken oder aber an eines, das eine entsprechende Lizenzgebühr an das Unternehmen bezahlt. Und genau dagegen wehren sich die Anfang 2010 vor dem Richtertisch von US-Bundesrichter Robert Sweet versammelten Kläger.

Ihr Hauptargument ist allerdings grundsätzlicher Art: Sie fordern eine Rücknahme der Patente, weil Gene als Bestandteil des Lebens und aller Organismen generell nicht patentierbar seien. Ein Produkt der Natur könne, so argumentieren sie, nicht Eigentum eines Einzelnen oder einer Firma sein – Leben kann nicht patentiert werden. Dagegen kontert Myriad, dass bereits der Akt des Isolierens und Aufreinigens die Natur der Gene ändere. Sie seien damit etwas anderes als Gene in ihrem Naturzustand und damit sehr wohl patentierbar.

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Stand: 23.03.2012

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Genpatente
Wem gehört das Leben?

Streit um die Brustkrebsgene
Myriads Patent und die Folgen

Hin und her
Erst ein Urteil, dann die Berufung

Neu, erfunden, nützlich
Was kann patentiert werden?

Die Ausnahmen
Was kann nicht patentiert werden?

"Verwendungszweck bekannt"
Wann ist eine Sequenz doch patentierbar?

"Tote" Gene im Sojamehl
Der Fall Monsanto

Weltweiter Wettlauf
Wie wirkt sich der Run auf Patente auf die Forschung aus?

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