Immer mehr Kraftfahrer sind offensichtlich als Drogenkonsumenten im Straßenverkehr unterwegs. Die Rostocker Rechtsmedizin kann jetzt durch ein neues Verfahren binnen einer Stunde nachweisen, ob jemand Drogen genommen hat.
Wer sich nach Drogenkonsum ans Steuer setzt, muss mit drastischen Strafen rechnen und könnte in Rostock jetzt schneller als bisher überführt werden. Der Toxikologe Dr. Daniel Rentsch vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock hat ein neues Verfahren zum Nachweis von Cannabis (THC) in Blut und Haar entwickelt. Die Methode vereint gleich mehrere Vorteile in sich: Die Droge kann schneller, kostengünstiger und hoch sensitiv nachgewiesen werden.
Verringerter Zeitaufwand durch chemischen Fingerabdruck
„Als Chemiker verfügt man über ein Reservoir an Ideen, auf die man zurückgreifen kann“, resümiert er. Gemeinsam mit einem Promovenden der Unimedizin Rostock tüftelte er nach einer neuen Lösung. Und die gelang jetzt. Gegenüber dem bisher üblichen Verfahren, das relativ langwierig und aufwendig war, weil das Blut in mehreren Schritten aufgearbeitet werden musste, hat Rentsch dies zu einem Arbeitsschritt vereint. „Das ist blanke Chemie“, sagt der Toxikologe. Im Klartext: Die Substanzen werden so modifiziert, dass sie bereits nach einem einzigen Arbeitsgang hochsensitiv messbar sind. Der Direktor der Rostocker Rechtsmedizin, Professor Andreas Büttner, hebt in diesem Zusammenhang den verringerten Zeitaufwand von jetzt nur noch einer Stunde für die Untersuchung hervor.
In der Rostocker Rechtsmedizin stehen hochmoderne, kostenintensive Messgeräte. Hier gibt es seit Jahren gute Erfahrungen mit dem Nachweis von Drogen. Chemiker müssen im forensischen Umfeld beweissichere Ergebnisse liefern. Dies geschieht über die Massenspektren der Drogen – bzw. wie Dr. Rentsch es anders formuliert, „den so genannten chemischen Fingerabdruck“. Angesichts der dramatisch steigenden Auftragszahlen von Seiten der Polizei, sei es ein Gebot der Stunde, die Messmethodik zu optimieren, sagt Rentsch.
Im September stellen die Rostocker Spezialisten ihre Ergebnisse auf einem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin auf der Insel Usedom vor.
Drogenverbot im Straßenverkehr
Die Ergebnisse kommen genau zur rechten Zeit, denn neue Richtlinien für toxikologische Untersuchungen zur Fahreignungsbegutachtung erfordern hochempfindliche und absolut zuverlässige Messverfahren. „Wir haben den Eindruck, dass immer mehr Menschen Drogen konsumieren. Vielen ist nicht bekannt, dass es ein Drogenverbot im Straßenverkehr gibt. Ein neues Phänomen sei auch, dass Drogen wahllos kombiniert werden.“, sagt Dr. Rentsch. Man wisse nicht, wo das Ende der Fahnenstange sei.
In der Rostocker Rechtsmedizin gibt es eine ständig steigende Anzahl von Untersuchungsaufträgen, die die Polizei, Staatsanwaltschaften oder auch Gerichte veranlassen. „In diesem Jahr rechnen wir mit 1500 Proben, letztes Jahr waren es 842“, sagt Rentsch.
Cannabis beispielsweise hat einen Ruf als „weiche Droge“. Doch seit Langem ist bekannt, dass der Konsum von Cannabis Psychosen auslösen kann. Für die Polizei sind Drogen und Alkohol im Straßenverkehr ein großes Thema, bestätigt Sprecherin Yvonne Hanske. „Drogen sind genauso gefährlich wie Alkohol.“ Es gebe nicht den typischen Drogenkonsumenten, quer durch alle Reihen ziehe sich der Missbrauch. „Die Polizei hat ein Auge auf dieses Gefahrenpotenzial“, sagt Hanske. „Wir haben beispielsweise bei Unfällen auch Treffer bei älteren Fahrern, die Drogen konsumiert haben.“
(Universität Rostock, 18.08.2014 – AKR)