Wer ein Unternehmen gründet, muss sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Selbst dann, wenn sich ein Steuerberater darum kümmert, sollten Existenzgründer die Basics kennen.
Steuerthemen im Überblick
Die Steuerthemen, mit denen Existenzgründer in Berührung kommen, sind abhängig vom Unternehmensgegenstand bzw. der Unternehmensform. Außerdem sind Unternehmer, die Personal beschäftigen, verpflichtet, sich mit lohnsteuerrelevanten Sachverhalten auseinanderzusetzen. Alle Formulare sind dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dies geschieht in Eigenregie über das ELSTER-Online-Portal oder über den Steuerberater.
Folgende Themen sind für Existenzgründer relevant:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Einkommensteuererklärung
- Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Umsatzsteuererklärung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz
Hinzu kommen gegebenenfalls eine Gewerbesteuererklärung (bei angemeldetem Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht), eine Körperschaftsteuererklärung (z. B. bei Kapitalgesellschaften) sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit: Die Gründung des Unternehmens muss dem Finanzamt gemeldet werden. Dazu ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Er muss dem Finanzamt spätestens einen Monat nach der Gründung zugehen. Der Fragebogen ist obligatorisch für alle Unternehmen, ganz gleich, ob es um medizinische Einrichtungen, ein Unternehmen im Energiesektor, eine Beratungstätigkeit oder einen Online-Handel geht.
Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuer ist von natürlichen Personen sowie Personengesellschaften gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Dazu wird jährlich eine Einkommensteuererklärung erstellt. Zu einer Personengesellschaft zählen die GbR, die OHG oder das klassische Einzelunternehmen. Im Rahmen der Einkommensteuer ist der anteilige Gewinn aus dem Unternehmensgewinn zu versteuern. Selbstständige können einen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser erhöht sich üblicherweise jährlich.
Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Ob eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln ist, entscheidet die Umsatzgrenze im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. In der Finanzbuchhaltung werden nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung) alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Alle Nicht-Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Dieses legt fest, ob die Abgabe monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen muss. Bei einer Gründung ist dies im Folgejahr üblicherweise monatlich der Fall.
Umsatzsteuererklärung
Sofern ein Kleinunternehmer vom Finanzamt nicht dazu aufgefordert wird, muss keine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden. Bei Nicht-Kleinunternehmern ist die Abgabe obligatorisch.
Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz
Einige Unternehmen erstellen einmal jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung – andere Unternehmen eine Bilanz. Entscheidend sind die Rechtsform und die Höhe der Umsätze. In einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegengesetzt, woraus sich Gewinn oder Verlust ergeben. Bei einer Bilanz kommen Inhalte wie Vermögen oder Schulden hinzu.