Technik

Brandschutz im Betrieb

Betriebssicherheit

Feuerlöschübung
Sind Anlagen und Gebäude nicht brandschutztechnisch abgesichert, ist das Risiko eines Brandschadens hoch. © Gettyimages, THEGIFT777

Firmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schützen. Eine wesentliche Auflage liegt dabei im betrieblichen Brandschutz. Der Gesetzgeber hat hierzu klare Vorgaben gemacht, die dazu dienen, Arbeitnehmer vor Brandgefahren zu beschützen. Was Betriebe in Sachen Brandschutz unternehmen müssen, ist jetzt Thema.

Präventive und bekämpfende Brandschutzmaßnahmen

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Firmen auf zweierlei Wegen für den Brandschutz sorgen müssen. Sie müssen einerseits präventive Maßnahmen und andererseits bekämpfende Maßnahmen ergreifen. Ihrer Grundlage hat die Verpflichtung in Paragraph 618 BGB. Dort finden sich Hinweise zu den Rechtsnormen, die Arbeitgeber arbeitsvertraglich erfüllen müssen. Konkret werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, Mitarbeiter vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Der Brandschutz leitet sich daraus folgerichtig ab.

Auch die Arbeitsstättenverordnung und die Vorgaben von Berufsgenossenschaften hinsichtlich Gesundheits- und Arbeitsschutzes nehmen Arbeitgeber in die Pflicht.

Vorbeugen ist besser als abwehren

Präventive Brandschutzmaßnahmen sorgen dafür, dass Brände verhindert werden. Brandschutz Prävention schlägt sich in Maßnahmen nieder, die am Bau, an Anlagen oder innerhalb der Organisation ergriffen werden. Eine umfassende Übersicht über gesetzliche Vorgaben, Kennzeichnungen im Brandschutz, Brandschutzkonzepten und Lösungsmöglichkeiten zur Frühwarnung liefert der Beitrag “Brandschutz: Das müssen Unternehmen beachten”. Einige wichtige Aspekte daraus folgen jetzt.

Bauliche Brandschutzmaßnahmen

Bauliche Brandschutzmaßnahmen sind Maßnahmen an und in betrieblichen Immobilien. In der Praxis bedeutet das, dass die verwendeten Baumaterialien den geltenden DIN- Vorgaben hinsichtlich des baulichen Brandschutzes entsprechen müssen. Eine wesentliche Vorschrift ist die DIN-Norm 4102, in der die konkreten Anforderungen an Baumaterialien niedergeschrieben sind. Wie feuerfest ein Material ist, hat maßgeblich Einfluss auf die Verwendbarkeit. Unterteilt nach Baustoffklassen und Brandschutzklassen sind hier alle Arten von Baumaterialien zu finden. Neben den Materialien werden auch Angaben zu präventiven Brandschutzmaßnahmen der Bausubstanz gemacht, zum Beispiel für Wände oder Decken.

Bauliche Brandschutzmaßnahmen werden immer mit Blick auf den Nutzungszweck eines Gebäudes ergriffen. So sind für Tiefgaragen mit Ladepunkten für Elektroautos umfassendere Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen als für Außenstellplätze für PKWs.

Feuermelder
Feuermelder gehören zur Grundausstattung des Brandschutzes. © pixabay.com, steinchen (CC0 Creative Commons)

Brandschutz an Anlagen

Typische anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen sind beispielsweise der Einbau von speziellen Brandschutztüren und -klappen sowie von Feuerlöschanlagen. Firmen müssen zur Installation bzw. zum Einbau spezialisierte Fachbetriebe beauftragen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Andernfalls riskieren Sie ihren Versicherungsschutz.

Nicht jedes Firmengebäude muss verpflichtend eine Brandmeldeanlage aufweisen. Die Bauordnung, die jeweils Ländersache ist, gibt darüber Auskunft. Allerdings darf die Bauaufsicht den Einbau von Brandmeldesystemen zur Pflichtauflage machen. Sie erteilt nur dann die Baugenehmigung, wenn die Brandmeldeanlage eingebaut wird.

Der Einbau einer Sprinkleranlage in einem Firmengebäude ist eine große Herausforderung für Architekten und Firmen. Gerade bei mehrstöckigen Gebäuden besteht das Risiko, dass die Sprinkleranlage nicht funktioniert, weil der Strom bei Feuer ausfällt. Aus diesem Grund werden Löschwassertanks auf dem Dach oder in den oberen Stockwerken eingebaut. Auf diese Weise sorgt die Schwerkraft dafür, dass Wasser über die Düsen in den unteren Stockwerken austritt.

Brandschutzorganisation

Unter dem Begriff der Brandschutzorganisation finden sich alle Maßnahmen, die Betriebe ergreifen müssen, um im Brandfall ihre Mitarbeiter und Besucher in Sicherheit zu bringen. Zum einen müssen Pläne ausgehängt werden, die Fluchtwege zeigen, das sind die sogenannten Flucht- und Sicherheitspläne. Zum anderen gibt es Pläne über die Rettungswege. Fluchtpläne dienen dazu, dass Menschen aus dem Gebäude nach draußen geleitet werden. Rettungswege dienen dazu, verletzte Menschen und Tiere aus einem brennenden Gebäude herauszubringen und außerdem sind sie Zugang für Rettungskräfte.

Damit Arbeitnehmer sich im Brandfall richtig verhalten, müssen Arbeitgeber diese darüber informieren. Viele Betriebe halten regelmäßig Vorträge und führen Brandschutzübungen durch. Unangekündigte Probealarme spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um das richtige Verhalten im Brandfall zu üben.

Schon beim Bau und Kauf auf Brandschutz achten

Firmen können früh darauf einwirken, dass ein Betriebsgebäude brandsicher ist. Bereits beim Kauf oder Auswahl des Grundstücks sollte das Thema Brandschutz eine Rolle spielen. Die Zugänglichkeit des Grundstücks für Rettungskräfte ist ein wesentlicher Punkt, genauso wie die Einhaltung der Abstandsregelungen. Diese wirken sich nicht nur auf mögliche nachbarschaftliche Probleme aus, sondern helfen auch Bränden vorzubeugen. Liegen die beide Gebäude weit genug voneinander entfernt, sinkt das Risiko, das Feuer auf ein benachbartes Gebäude überspringt.

Ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl des Baugrundstücks liegt darin, wo sich der nächste Hydrant oder öffentliche Löschteich zu Brandbekämpfungszwecken befindet. Der zuständige Wasserversorger stellt Unterlagen dazu bereit. Das sogenannte Hydrantenverzeichnis gibt Auskunft darüber, hier am Beispiel der Stadt Köln. Die Regelungen hinsichtlich der zulässigen Abstände von Löschteichen und Hydranten zu Gebäuden regeln die Feuerwehrgesetze bzw. Baugesetze in jedem Bundesland individuell. Dabei werden auch Hindernisse wie U-Bahn- und Zuglinien, Brücken, Flüsse, Tunnel und Autobahnen berücksichtigt. Sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände bei einem Gewerbegrundstück nicht passen, sind Firmen verpflichtet einen eigenen Löschteich anzulegen. Das wiederum beeinflusst die Größe des Baugrundstücks, das der Betrieb erwerben will.

Beim Bau eines Firmengebäudes müssen sich Firmen nach der oben bereits erwähnten DIN 4102 richten und außerdem die EN 13501-1 berücksichtigen. Diese ordnet Baustoffe in Klassen ein, die die Brennbarkeit und das Verhalten bei Brand kategorisieren. Zu den bekannten Brandklassen gehören:

  • nicht brennbar ohne brennbare Bestandteile
  • nicht brennbar mit brennbaren Bestandteilen
  • schwer entflammbare Baustoffe
  • normal entflammbare Baustoffe
  • leicht entflammbare Baustoffe

Auch die Rauchentwicklung von Baumaterialien hat Einfluss auf die Einordnung in Brandklassen. Außerdem gibt die betreffende Brandklassen-Kategorie Sachverständigen Auskunft darüber, ob Material abtropf oder abfällt und damit ein brandschutztechnisches Risiko darstellt. Die Bundesländer haben in ihren Bauordnungen festgelegt, welche Brandklasse Baustoffe aufweisen müssen, die in betrieblichen Gebäuden verwendet werden.

Symbolbild Fluchtwege
Fluchtwege müssen stets frei gehalten werden. Die Kennzeichnungspflicht obliegt der Firma. © pixabay.com, geralt (CC0 Creative Commons)

Brandschutz von Firmen-Immobilien: Evakuierungsvorschriften

Steht ein Gebäude in Brand, müssen Menschen schnell und sicher aus dem Gebäude geleitet werden. Firmen sind deshalb dazu verpflichtet, hinsichtlich der Fluchtwege bestimmte Vorschriften einzuhalten. Diese sind in der Bauordnung, der Versammlungsstättenverordnung und in den Arbeitsstättenrichtlinien schriftlich festgehalten. Bei der Gestaltung der Fluchtwege müssen Firmen sich unter anderem auch danach richten, wie viele Menschen in einem Gebäude beschäftigt sind. Dies hat Auswirkungen auf den Querschnitt der Rettungswege. Arbeiten in einem Gebäude eine bis fünf Personen, muss ein Rettungsweg eine Mindestbreite von 87,5 Zentimeteraufweisen. Sind regelmäßig mehr als 300 Personen beschäftigt, hat der Fluchtweg nach Vorgabe der Richtlinie ein Mindestmaß von 2,40 Meter.

Auf einem Fluchtweg müssen sich alle Türen in Fluchtrichtung öffnen, damit Menschen schnell nach draußen gelangen. Rampen auf Fluchtwegen dürfen höchstens mit sechs Grad ansteigen oder fallen. Außerdem sind keine Fluchtwege zulässig, die eine Wendeltreppe als Hauptfluchtweg vorsehen.

Keine Meldungen mehr verpassen – mit unserem wöchentlichen Newsletter.
Teilen:

In den Schlagzeilen

News des Tages

Diaschauen zum Thema

keine Diaschauen verknüpft

Dossiers zum Thema

keine Dossiers verknüpft

Bücher zum Thema

keine Buchtipps verknüpft

Top-Clicks der Woche