Im Ökolandbau spielt die grüne Gentechnik überhaupt keine Rolle. Ganz im Gegenteil. Die gezielte und isolierte Erforschung und Veränderung spezieller Pflanzenfunktionen steht im Widerspruch zu grundlegenden Ansätzen des Ökologischen Anbaus wie der ganzheitlichen Betrachtung natürlicher Zusammenhänge oder dem Leitbild einer nachhaltigen Landbewirtschaftung.
Laut den EG-Ökolandbau-Verordnungen 2092/91/EG und 1804/99/EG ist es den Ökobauern deshalb sogar verboten GVO aktiv einzusetzen. Kein Wunder, dass sich die verschiedenen Verbände des Ökologischen Landbaus im Jahr 1999 auf ein gemeinsames Positionspapier verständigen konnten, in dem sie den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen bei der Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln grundsätzlich ablehnen.
Die wichtigsten Argumente gegen GVO in Stichworten:
Trotzdem lastet der Schatten der grünen Gentechnik auch auf Ökolandprodukten. Wie das Umweltbundesamt im Juli diesen Jahres noch einmal ausdrücklich betonte, können gentechnisch veränderte Pollen mit dem Wind auch auf weit entfernte Felder gelangen und sich dort mit Pflanzen aus dem ökologischen Anbau kreuzen.
Selbst nach der Ernte bestehen Risiken. Werden Warenflüsse von konventionellen, gentechnikfreien Produkten sowie von Öko-Produkten nicht strikt von den Warenflüssen der Produkte mit grüner Gentechnik getrennt, kann es bei Transport, Lagerung und schließlich auch bei der Verarbeitung zu Futter- und Lebensmitteln zu Durchmischungen und Verunreinigungen kommen.
Damit – so das Umweltbundesamt weiter – sind wiederum die Produktions- und Vermarktungsmöglichkeiten ökologischer aber auch konventioneller Landwirtschaft, die auf Gentechnik verzichtet, gefährdet. Maßnahmen zum Schutz des Öko-Landbaus und des herkömmlichen, gentechnikfreien Landbaus seien notwendig, stehen aber noch aus.
Fachleute aus Forschung, Industrie und von Behörden haben deshalb auf einem Fachgespräch im Umweltbundesamt zwei Forderungen erhoben:
1. Es sollten schnellstmöglich Regelungen zu Abständen zwischen den Anbauflächen des Öko-Landbaus und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen für die Bereiche Anbau und Saatgutvermehrung getroffen werden. Wie diese Abstandsregelung im deutschen und europäischen Rechts etabliert werden kann, soll ein Rechtsgutachten klären, welches das Umweltbundesamt zu dieser Problematik in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse sollen Mitte 2002 vorliegen.
2. Es müssen dringend Handlungsempfehlungen bis hin zu rechtlichen Regelungen erarbeitet werden, um einen Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Produktions- und Verarbeitungswege von ökologischen Nahrungsmitteln zu verhindern. Die Einführung einer neuen Technik darf nicht auf Kosten anderer bewährter, umweltfreundlicher sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern zunehmend nachgefragter Agrarprodukte gehen.
Wie schnell und wie umfassend diese Forderungen von den zuständigen Stellen geprüft und umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Stand: 05.09.2001