Raumfahrt

Wem gehört der Mond?

Recht im Weltall

Der Weltraum gehört allen und keinem. So jedenfalls steht es im „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“ – kurz „Weltraumvertrag“ -, der am 10. Oktober 1967 in Kraft trat. Initiiert von den Vereinten Nationen, ist der inzwischen von 98 Staaten unterzeichnete Vertrag, ein Versuch, die Aktivitäten der Länder im Weltraum „zum Wohle aller“ zu regeln.

Aneignen verboten…

Wie aber sieht das Wohl aller aus? Genau das ist der Knackpunkt bei diesem Vertrag. Immerhin in einem Punkt herrschte von Anfang an Einigkeit: Der Erwerb von Hoheitsrechten an Teilen des Weltraums, am Mond und an anderen Himmelskörpern ist ausgeschlossen (Art. II).

Ruinen des Klosters Lindisfarne © pixabay.com / yorkshireman

Im Klartext heißt das: Kein Staat kann ein Gebiet auf dem Mond oder Mars für sich beanspruchen und höchstwahrscheinlich auch kein einzelner Mensch: „Privatpersonen werden in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich erwähnt, unter anderem weil in den 1960er-Jahren noch niemand mit so etwas rechnete“, erklärt Jürgen Cloppenburg vom Institut für Weltraumrecht an der Universität Köln in einem Interview gegenüber der Süddeutschen Zeitung. „Die meisten Juristen sind sich jedoch einig: Wenn Staaten keine Rechte geltend machen können, dann können deren Bürger auch kein Eigentum erwerben.“

Wer also gutgläubig und für teures Geld im Internet ein „Mondgrundstück“ erworben hat, dem wird wohl nicht mehr als die Urkunde darüber bleiben.

…ausbeuten erlaubt

In Bezug auf die wirtschaftliche Nutzung gibt der Weltraumvertrag allerdings quasi einen Blankoscheck: Er räumt allen Ländern eine weitgehende Freiheit der Forschung und der wirtschaftlichen Nutzung ein. Einzige, nicht gerade präzise Einschränkung: Die Erforschung und Nutzung des Alls soll Sache der gesamten Menschheit sein („province of all mankind„) und „zum Vorteil und im Interesse aller Länder ungeachtet ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes wahrgenommen werden“ (Art. I)

Konkret bedeutet das: Ausbeutung von Ressourcen ja, Aneignung der entsprechenden Gebiete als Eigentum nein. „Es ist in der Tat eine feinsinnige Unterscheidung“, so Cloppenburg. „Laut Weltraumvertrag spricht sogar nichts dagegen, die Rohstoffe zur Erde zu bringen und hier zu nutzen – nur muss das zum Wohle aller Menschen geschehen.“

Mondaufnahme der Sonde Galileo © NASA/JPL

Mondvertrag gescheitert

Aber wer bestimmt, was das Wohl aller Menschen ist? Um eine gerechte Verteilung der Profite sicherzustellen, wurde 1979 der Mondvertrag aufgesetzt. Er untersagt unter anderem alle Aktionen, die einzelnen Nationen zu mehr Profit verhelfen und andere vernachlässigen. Zudem bestimmt er, dass sämtliche Aktionen bei der UNO angemeldet und vom Generalsekretär genehmigt werden müssen.

Nicht weiter verwunderlich, dass angesichts dieser strengen Vorgaben dieser Vertrag gerade mal von zwölf Staaten ratifiziert wurde, darunter keine der großen Weltraumnationen. Er gilt daher heute als wirkungslos und gescheitert. Damit sind der Mond und seine Bodenschätze nach wie vor zur Nutzung und Ausbeutung für alle freigegeben – und wer zuerst kommt mahlt zuerst…

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Stand: 27.06.2008

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Rückkehr zum Mond
Neuer Run auf den Erdtrabanten

Wer, wann, was
Die geplanten Mondaktivitäten im Überblick

Ein kleiner Schritt…
Apollo und die Ära danach

El Dorado im Weltraum
Lunare Bodenschätze wecken Begehrlichkeiten

Wem gehört der Mond?
Recht im Weltall

Rushhour auf dem Erdtrabanten
Die Mondpläne der Raumfahrtnationen

Von der Erde zum Mond…
Wie kommen die Astronauten hin?

Wohnen und arbeiten auf dem Mond
Wie könnte eine Mondbasis aussehen?

Zwei Fliegen mit einer Klappe
Raumanzüge für Mond und All

„Living off the land”
Energie aus Sonne und Brennstoffzellen

Atemluft aus Mondstaub
Sauerstoff, Wasser und die Frage der Machbarkeit...

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