Der wichtigste „flexible Mechanismus“ des Kyoto-Protokolls ist der Emissionshandel: In seinem Rahmen können Unternehmen, aber auch ganze Länder, mit den ihenn zugeteilten zulässigen CO2-Ausstoß-Mengen handeln. Staaten, die ihre Emissionen stärker reduzieren als im Kyoto-Protokoll vorgesehen, könnten so beispielsweise die Differenz zwischen tatsächlichen Treibhausgas-Emissionen und festgelegter Obergrenze in Form einer entsprechenden Anzahl an Zertifikaten an andere Vertragsstaaten verkaufen.
Zertifikate als „Währung“
Ähnlich funktioniert dies auch auf der Ebene der Unternehmen: Seit 2005 wird in der EU und in Deutschland bereits auf diese Wiese mit „heißer Luft“ gehandelt. Das Emissionshandelssystem soll dabei eine wirtschaftliche Basis schaffen, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 auf Unternehmensniveau zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der Markt bestimmt. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang Ausstoßberechtigungen, die so genannten Emissionszertifikate kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Zertifikate sind handelbar und dienen so als eine Art Währung.
Hat ein Unternehmen nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann es seinen CO2-Ausstoß verringern, indem es klimafreundliche Technologien und Brennstoffe nutzt – oder es muss zusätzliche Berechtigungen am Markt erwerben. Alternativ kann es die nicht benötigten Zertifikate am Markt verkaufen, wenn es weniger Kohlendioxid ausgestoßen hat, als über die Berechtigungen abgedeckt. Der gesamte europäische Markt steht ihm dafür offen. Hat das Unternehmen Zertifikate über, kann es sie ebenfalls in ganz Europa verkaufen. Beteiligt am Emissionshandel sind in erster Linie große Kraftwerke und die größeren Anlagen der energieintensiven Sektoren – in Deutschland sind dies rund 2.400.
Handel läuft bereits
Bisher läuft der Handel mit Emissionsrechten für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxid nach Plan: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) hat die 495 Millionen Emissionsberechtigungen für das Jahr 2005 bereits im Juni 2005 nahezu vollständig ausgegeben. Von diesen Berechtigungen sind in Deutschland seit März schon über acht Millionen transferiert – das heißt gehandelt – worden.
Abgerechnet werden der tatsächliche Ausstoß von Kohlendioxid und die Berechtigungen immer am 30. April des folgenden Jahres. Durch den erfolgten Ausstoß verbrauchte Zertifikate werden gelöscht. Hat der Betreiber zu wenig Zertifikate, um seine Emissionen abzudecken, zahlt er für jede überschüssige Tonne CO2 eine Sanktion von 40 Euro, ab 2008 von 100 Euro und muss zusätzlich die fehlenden Zertifikate beschaffen.
Erste Abrechnung 2006
In Deutschland ist diese Abrechnung zum ersten Mal im Jahr 2006 fällig. Die beteiligten Unternehmen müssen dann über ihre tatsächlichen CO2-Emissionen im Jahr 2005 Bericht erstatten. „Im Emissionshandel kommt es auf glaubwürdige Daten in hoher Qualität an – inklusive einer Bestätigung durch unabhängige Sachverständige“, erklärte Professor Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), der in Deutschland für den Emissionshandel zuständigen Behörde.
Mit der jährlichen Berichterstattung über die tatsächlichen CO2-Emissionen entscheidet sich, ob Unternehmen mit den zu Beginn der Handelsperiode im Dezember 2004 kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen auskommen, überschüssige verkaufen können oder zusätzliche Berechtigungen zur Deckung ihres Bedarfs zukaufen müssen. Wie die Bilanz aussieht, wird sich im Sommer 2006 zeigen.
Stand: 02.12.2005