Fast 900 Millionen Menschen weltweit leiden zurzeit an Unterernährung. In 20 Jahren werden es – wenn die Bevölkerungsexplosion weiter so anhält – vermutlich noch viel mehr sein. In Europa und Nordamerika hat in den letzten Jahren eine Methode zur Energiegewinnung immer mehr Anhänger gefunden, die vor diesem Hintergrund auf den ersten Blick beinahe unmoralisch erscheint: die Getreideverbrennung. Wie kann man in der zivilisierten Welt Nahrungsmittel vernichten, nur um daraus Strom oder Wärme zu gewinnen, während in anderen Teilen der Welt die Menschen vor Hunger sterben?
Für diesen kaum aufzulösenden Widerspruch gibt es allerdings handfeste Gründe. „Schuld“ an dieser Entwicklung sind in erster Linie die sinkenden Erlöse für Getreide auf dem Weltmarkt und die Preissteigerungen für Gas und Heizöl. Es ist deshalb mittlerweile schlicht und ergreifend billiger, mit Weizen oder Gerste zu heizen statt mit fossilen Brennstoffen – zumindest, wenn man vom reinen Heizwert ausgeht. In Deutschland beispielsweise lag der Preis pro Kilowattstunde für die Getreideverbrennung im Jahr 2001 etwa einen halben Cent niedriger als für Heizöl.
Gerade Landwirte, die über die preiswerten Rohstoffe in Hülle und Fülle verfügen, überlegen deshalb vermehrt, diese Technik trotz der relativ hohen Kosten für die Feuerungsanlagen zu Heizzwecken einzusetzen.
Noch jedoch haben die Betreiber von Getreideheizungen mit massiven Problemen zu kämpfen. So können bei der Getreideverbrennung die Grenzwerte des Bundesimmisionsschutzgesetz für Staub und Stickoxide nicht eingehalten werden. Korrosionserscheinungen in den Verbrennungskesseln aufgrund des hohen Chlorgehalts der Getreidekörner, die starke Geruchsbelästigung durch die Getreideverbrennung und der hohe Ascheanfall runden das negative Image der Getreideheizungen noch weiter ab.
Längst nicht jeder, der in Deutschland Getreide verfeuern will, darf dies zudem ohne weiteres tun. Denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nicht eindeutig. In den Bundes-Immissions-Schutz-Verordnungen (BimSchV) ist lediglich von „strohähnlichen pflanzlichen Stoffen“ die Rede, die verbrannt werden dürfen. Da die Umsetzung der Verordnung Ländersache ist, wird die Frage, ob Getreidekörner dazu gezählt werden, von Bundesland zu Bundesland anders beantwortet. In Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Sachsen beispielsweise ist die Getreideverfeuerung zumindest in Kleinanlagen verboten. Bevor sich jemand eine Getreideheizung zulegt, sollte er sich deshalb besser bei seinem Schornsteinfeger erkundigen, ob er überhaupt eine Betriebserlaubnis dafür erhält.
Angesichts all dieser Hemmnisse scheint es für viele Landwirte deshalb sicher sinnvoller, eher auf die Karte Stroh zu setzen, um Haus und Stallungen mit Wärme zu versorgen. Zwar gibt es dort ähnliche technische Probleme wie bei den Getreideheizungen zu lösen, dafür kostet die Kilowattstunde aber auch nur etwa ein Drittel von dem, was bei der Körnerverfeuerung zu berappen ist. Stroh ist als Rohstoff reichlich vorhanden und der moralische Zeigefinger der Gesellschaft angesichts des Hungers auf der Welt fällt dann auch weg…
Stand: 22.10.2002