Biotonne, Restmüll oder Wertstoff? Die Verwirrung darüber, wie Biokunststoff richtig entsorgt werden soll, ist groß. Kein Wunder. Denn erstens kann man den Biokunststoff optisch nicht vom herkömmlichen unterscheiden und zweitens gibt es auch unter den Biokunststoffen keine einheitliche Regelung, wo dieser landen soll.
Offiziell darf der biologisch abbaubare Kunststoff in die Biotonne, wenn er den Keimling oder ein vergleichbares Logo trägt. Trotzdem empfiehlt das Umweltbundesamt, auch die abbaubaren Plastikvarianten nicht in den Bioabfall zu geben.
Ab in die Biotonne – oder doch nicht?
Apfelschalen, Teebeutel und Eierschalen, sie alle landen normalerweise in der Biotonne. Von dort aus geht es in die Kompostieranlage und aus unserem Abfall wird Kompost, der in der Landwirtschaft oder im Garten gebraucht wird. Der Biokunststoff schafft es dagegen häufig nicht bis aufs Feld, denn vorher gibt es noch einige Hürden zu überwinden.
Die erste Hürde kuriose Hürde ist dabei der Verbraucher selbst. Obwohl jeder Haushalt laut Gesetz eine Biotonne besitzen muss, ist das in der Realität nicht immer der Fall. In diesem Fall landet die Bioverpackung direkt nach dem Gebrauch schon wieder im gelben Sack oder im Restmüll. Dasselbe gilt, wenn wir nicht erkennen, dass es sich um Biokunststoff handelt, weil die Verpackung kein Siegel hat oder weil wir es dieses nicht kennen.
Aussortiert – Kurz vor dem Ziel
Doch selbst wenn Biokunstoff in der Biotonne entsorgt wird, muss er nicht in der Kompostieranlage enden. Mitarbeiter der Anlagen können den Biokunststoff nämlich nicht so einfach von fossilem Kunststoff unterscheiden. Deswegen werden selbst biologisch abbaubare Mülltüten oft von Mitarbeitern aussortiert und als Fehlwurf gewertet. Manche Abfallentsorgungsunternehmen empfehlen daher von vornerein, die bioabbaubaren Kunststoffe nicht in die Biotonne zu werfen.
Und selbst wenn die Verpackung es bis in die industrielle Kompostieranlage schafft, macht sie manchmal Schwierigkeiten. Denn in vielen Anlagen verweilt der Bioabfall nur für sechs bis acht Wochen. Der Biokunststoff darf aber laut Norm bis zu zwölf Wochen brauchen, bis er zersetzt ist. Wenn die Verpackung diese Zeit tatsächlich braucht, stören die größeren Teile im restlichen Kompost. Das gilt zumindest solange der Biokunststoffanteil noch so gering ist, dass sich die Kunststoffe nicht getrennt für die Kompostieranlage sammeln lassen.
Doch selbst wenn die Kunststoffabfälle sich vollständig zersetzen, stuft das Umweltbundesamt die Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage als sinnvoller ein. Der Grund dafür: Der Biokunststoff hat einfach keinen Wert für den Kompost. Es entstehen keine Nährstoffe, Mineralien oder bodenverbessernder Humus. Wenn ein Recycling nicht möglich ist, empfiehlt das Umweltbundesamt daher eine energetische Verwertung. Denn mit der Verbrennung erzeugt der Abfall zumindest wieder Energie in Form von Strom und Wärme. Auf dem Kompost dagegen nichts.
Problem Sortierung
Eine bessere Alternative zur Verbrennung stellt das Recycling dar, so wie es beim herkömmlichen Kunststoff schon teilweise erfolgreich gemacht wird. Zumindest bei sortenreinem Kunststoff kann durch Einschmelzen und neu in Form gießen dann aus einer Flasche eine Spülbürste oder Ähnliches werden. Dadurch werden Rohstoffe für die Kunststoffherstellung eingespart.
Eine Herausforderung ist hierbei aber gerade die optische Ähnlichkeit der Biokunststoffe zu den erdölbasierten Varianten. Denn alle Biopolymere haben denselben Recyclingcode: die 07. Dass die Sorten jedoch ganz unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, wird nicht differenziert, da das Material einfach unter „andere Kunststoffe“ eingeordnet wird.
Für ein sortenreines Recycling müssten daher die Sortiermaschinen oder der Mensch das Material sortieren. Doch häufig können weder die Sensoren noch die Mitarbeiter die Kunststoffe unterscheiden. Die Vermischung kann aber zu Problemen beim Recycling führen. Denn aufgrund unterschiedlicher Schmelztemperaturen und andere Kunststoffeigenschaften macht eine gemischte Verwertung der Abfälle kaum Sinn.
Hanna Diewald
Stand: 14.10.2016