Während Cannabis Menschen wie Dennis nur als Rauschmittel dient, hilft es anderen auf medizinischer Ebene. Marihuana wird gerade im Zusammenhang mit Multipler Sklerose (MS) häufig therapeutisch verwendet. So wird die Krankheit zum Beispiel mit Interferonpräparaten behandelt, welche wiederum zu Fieber, Schüttelfrost oder Muskelschmerzen führen können. Diese kann Cannabis lindern.
Krampflösend und vielleicht sogar krebshemmend
Die wohltuende Wirkung beruht dabei auf der entspannenden und krampflösenden Wirkung des THC auf die Muskulatur. So können MS-Patienten den bei dieser Krankheit häufig auftretenden Spasmen entgegenwirken. Statt der Blüten als Rauchwerk wird dafür den meisten MS-Patienten ein Spray verschrieben, welches die Hanf-Wirkstoffe durch die Mundschleimhaut in den Körper transportiert.
Cannabis soll aber nicht nur MS-Patienten helfen, sondern auch Menschen mit chronischen Schmerzen, die zum Beispiel in Folge einer Tumorerkrankung entstehen. Einige Studien deuten sogar darauf hin, dass das THC Krebszellen zerstören kann, indem es ihren Stoffwechsel beeinflusst. Zusätzlich kann durch Cannabis der Appetit von Aids- und Krebs-Erkrankten wieder angeregt werden, wodurch eine drastische Gewichtsabnahme verhindert wird. In den USA ist das THC-Medikament Marinol zur Appetitsteigerung bei Aids-Patienten bereits im Handel.
Ein steiniger Weg
Doch um an das Arzneimittel zu gelangen, müssen die Patienten in Deutschland zurzeit noch einen langen Papierkrieg in Kauf nehmen. Das liegt zum einen am deutschen Betäubungsmittelgesetz und zum anderen an dem schlechten Ruf des Rauschmittels. Wenn Erkrankte eine Behandlung mit Cannabis in Betracht ziehen, müssen sie einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen. Ein Hausarzt ist zum Beispiel nicht in der Lage, Cannabis für Therapiezwecke zu verschreiben. Er kann lediglich eine Empfehlung ausstellen und darauf hinweisen, dass bisher keine andere Therapie angeschlagen hat und Cannabis somit die letzte Option wäre.
Die Patienten können sich dabei zwischen drei Möglichkeiten entscheiden: Sie können einen Antrag auf den Erwerb von Cannabis-Extrakt oder von Cannabisblüten stellen oder eine Sondergenehmigung für der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf beantragen. 2011 gab es in diesem Zusammenhang ein Urteil, welches besagt, dass Anträge auf den Eigenanbau nicht grundsätzlich abgelehnt werden dürfen. Zu dem Zeitpunkt durfte dennoch kein Patient sein Cannabis selbst anbauen. Das lag neben den extremen Sicherheitsvorkehrungen, die die Patienten betreffen sollten, auch am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie zogen stets gegen die Patienten vor Gericht.
Bis es 2016 zu einem verändernden Entschluss kam: Das Bundesverwaltungsgericht erlaubte einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann den Cannabisanbau in seinen eigenen vier Wänden. Um seine Schmerzen zu lindern, hatte die Krankenkasse die Kosten für ein THC-haltiges Medikament erstattet. Dieses hatte allerdings laut dem Erkrankten zu viele Nebenwirkungen. Nach einem langen Gerichtsverfahren konnte er sich durchsetzen und ist seitdem der erste Cannabis-Patient mit einer offiziellen Anbauerlaubnis.
Tim Kröplin
Stand: 19.08.2016