Während kommerzielle Anbieter noch darum ringen, ihre Drohnenkuriere wenigstens testen zu dürfen, haben Drogenkartelle und Kriminelle den Lieferservice per Flugvehikel schon lange in die Tat umgesetzt.
Mindestens seit 2010 nutzen die Kartelle bereits routinemäßig Drohnen, um ihre Anbaugebiete zu überwachen und um Drogen über die Grenze zwischen Mexiko und den USA zu transportieren, schätzt die US-Drogenbehörde DEA. Allein im Jahr 2012 identifizierte sie 150 dieser illegalen Flüge. „Wir würden zwar noch nicht von einem neuen Trend im Schmuggeln sprechen, aber wir wissen, dass Drogenhändler jedes Mittel nutzen, um ihre Drogen in die USA zu bringen“, sagt Amy Roderick, Sprecherin der DEA in San Diego.
Drogen-Drohne auf dem Parkplatz
Im Januar 2015 sorgte ein fliegender Drogenbote für weltweites Aufsehen, als er auf einem Supermarkt-Parkplatz im mexikanischen Tihuana abstürzte – nur wenige Kilometer von der US-Grenze entfernt. Der Quadrocopter hatte drei Kilogramm Methamphetamin an Bord, was vermutlich zu viel für seine Tragfähigkeit war. Ob die Fracht vom Wert von 40.000 US-Dollar von einem Kartell geschickt wurde oder einem Einzelnen, ist allerdings unbekannt.
Das Fluggerät jedoch zeigt, dass der Drogenschmuggler zumindest genügend Geld für die neueste Drohnen-Technologie hatte. Denn das Fluggerät war eine autonome Drohne, die nicht ferngesteuert werden muss, sondern ihr Ziel mit Hilfe von GPS selbstständig findet. Nach Einschätzung der Behörden nutzen die Kartelle solche Fluggeräte aber auch zur Überwachung: Mit Kameras bewehrt sollen sie ausspähen, wo gerade eine Grenzpatrouille unterwegs ist.
Per Luftfracht in die Zelle
Zum Problem werden Drohne inzwischen auch in Gefängnissen. Erst im April 2015 blieb ein ferngesteuertes Fluggerät in der Stacheldraht-Krone des Gefängnisses im britischen Bedford hängen. Offenbar hatte sich der Drohnenpilot in der Höhe verschätzt. Als die Wachleute die immerhin rund 1.000 Euro teure Phantom 2-Drohne bargen, fanden sie als Fracht Drogen, ein Messer, einen Schraubenzieher und Handys.
Auch in Deutschland müssen sich Gefängnisse bereits gegen solche fliegenden Kuriere rüsten. Im Januar 2015 scheiterte in Hamburg eine mit Marihuana, einem Smartphone und einem USB-Stick voller Filme beladene Drohne, als sie ein Zellenfenster des Untersuchungsgefängnisses ansteuerte. Bevor der Insasse jedoch seine Lieferung annehmen konnte, stürzte die Drohne ab. In Bremen fiel wenig später ein Quadrocopter mit Marihuana in den Gefängnishof.
Störsender und Maschendraht
Wie man künftig gegen diese neue Schmuggelmethode vorgehen könnte, darüber gehen die Meinungen bisher auseinander, wie sich im Mai 2015 bei einem Treffen von Vertretern der Justizministerien der Länder zeigte. In Bremen überlegt man, die Drohnen mit einem Störsignal abzuwehren, das ihre GPS-Ortung blockiert. Niedersachsen will dem Problem mit Drohnen-Trackern entgegnen – Sensoren, die anfliegende Drohnen bemerken und rechtzeitig Alarm schlagen.
Eher auf pragmatische Lösungen setzen dagegen Berliner Behörden: Sie wollen die Gefängnishöfe vor dem Freigang der Häftlinge gezielt nach abgeworfenen Päckchen durchsuchen und bei Bedarf die Zellenfenster so eng vergittern, dass die Fracht der Drohnen nicht hindurchpasst.
Nadja Podbregar
Stand: 31.07.2015