Technik

Gefahr aus der Luft

Drohnen als fliegende Waffe für Jedermann?

Dieses Video sorgte erst vor kurzem weltweit für Aufregung: Der bereits 2,5 Millionen Mal angeklickte Youtube-Clip zeigt einen Quadrocopter, der mit einer Pistole ausgerüstet wurde. Mehrfach feuert die ferngesteuerte Drohne diese scharfe Waffe ab und gleicht den Rückstoß durch ein entsprechendes Flugmanöver aus.

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Quadrocopter mit Pistole

Konstruiert hat diese selbstgebastelte Kampfdrohne ein 18-jähriger Collegestudent aus Connecticut. Sie besteht aus einem normalen, kommerziell erhältlichen Quadrocopter, an dem er eine halbautomatische Handfeuerwaffe befestigt hatte. Über eine Art Fernauslöser konnte er den Abzug betätigen – eine fast perfekte Waffe.

Angesichts des enormen Aufsehens, den dieses Video im Netz und in den sozialen Medien verursacht hat, befürchten einige nun einen wahren Boom solcher selbstgebastelten Kampfdrohnen. „Ich bin besorgt über mögliche Nachahmer“, erklärte Mark McLaughlin, ein Sprecher der Central Connecticut State University gegenüber der Lokalzeitung „Hartford Courant“. „Ein unvernünftiger Jugendlicher könnte meinen, das wäre eine coole Sache, auch so etwas zu machen.“ Tatsächlich ist Haughwouts Video nicht das einzige im Netz, dass bewaffnete Drohnen Marke Eigenbau zeigt.

Völlig legal – bisher

Das Gruselige daran: Offiziell hat Austin Haughwout mit seiner Drohne gegen kein US-Gesetz verstoßen. Sein tödliches Konstrukt ist völlig legal – zumindest noch. Denn der Waffenbesitz ist in Connecticut nicht verboten und der Student flog den Quadrocopter auf dem Privatgrundstück seiner Familie – was für Privatleute ohne Genehmigung erlaubt ist. Die US-Flugbehörde FAA erklärte wenige Monate zuvor ausdrücklich: „Aus Sicht der FAA ist die Installation einer Waffe, Kamera oder sonstigen Objekts an einer Drohne für uns uninteressant, solange die sichere Operation des Fluggeräts nicht behindert wird.“

Die selbstgebastelte Waffendrohne beim Feuern. © Hogwit

Sogar die sonst für Bürgerrechte und Liberalismus eintretende American Civil Liberties Union (ACLU) fordert angesichts dieses Falles strengere Richtlinien für Drohnen. „Es gibt einen offensichtlichen Bedarf für eine umfassende Regulierung von Drohnen“, sagte David McGuire, ACLU-Leiter für Connecticut. „Wir müssen auf unregulierte Drohnen zielen, die – jetzt sogar bewaffnet – durch den Himmel Connecticuts surren.“ Inzwischen soll die FAA bereits dabei sein, den Fall der Haughwout-Drohne noch einmal zu überprüfen.

Attentat per Drohne?

Angesichts dieses und anderer Fälle wundert es nicht, dass die Veranstalter des Boston Marathon 2015 die gesamte Laufstrecke und ihre nähere Umgebung zu einer No Drone Zone erklärten. Zu groß waren die Befürchtungen, ein Attentat wie im letzten Jahr könnte sich wiederholen – diesmal aber nicht per Bombe, sondern per Drohnenangriff. Die Bostoner Polizei setzte sogar ein Netzwerk von akustischen Sensoren ein, um das charakteristische Surrgeräusch einer einfliegenden Drohne rechtzeitig zu orten. Drohnenalarm gab es aber nicht.

Aber selbst extrem bewachte Orte wie das Weiße Haus in Washington scheinen in puncto Drohnen bisher überraschend ungeschützt. Schon zweimal in diesem Jahr gab es Drohnen-Vorfälle, die zu einem „Lockdown“ führten – sozusagen der Alarmstufe Rot für den Präsidenten-Wohnsitz. Im Januar 2015 stürzte ein Phantom-Quadrocopter in einem Baum auf dem Gelände des Weißen Hauses. Ermittlungen ergaben, dass ein angetrunkener Regierungsmitarbeiter sich damit einen Spaß erlauben wollte. Im Mai 2015 nahm der Secret Service einen Mann fest, der eine kleinere ferngesteuerte Drohne über den Zaun des Weißen Hauses steuerte.

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GPS-Blockade für Sperrzonen?

Eigentlich liegt das Weiße Haus zusammen mit dem Pentagon und anderen Regierungsbehörden mitten in einer rund 50 Kilometer großen Flugverbotszone. Ähnlich wie die Sperrzonen um Flughäfen scheint aber auch sie einige Drohnenpiloten nicht weiter abzuschrecken. Um dieses Fehlverhalten zu verhindern, hat der Hersteller der Phantom-Drohnen, DJI, eine technische Lösung entwickelt: Im GPS-System der Phantom-Drohnen lassen sich „No-Fly-Zonen“ eintragen. Die Fluggeräte sollen dadurch in solchen Sperrgebieten weder starten noch fliegen können.

Als Reaktion auf den Drohnenabsturz vor dem Weißen Haus brachte DJI ein Firmware-Update heraus, das das Washingtoner Sperrgebiet zusammen mit mehr als 10.00 Flughäfen als No-Fly-zone markierte. Dummerweise enthielt das Update jedoch Fehler, wegen der der Hersteller es wenige Tage nach seiner Veröffentlichung wieder zurückrufen musste. Für unzählige günstigere Drohnenmodelle gibt es diese Option ohnehin nicht – hier bleibt weiterhin nichts übrig als auf die Vernunft der Drohnenpiloten zu hoffen.

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Nadja Podbregar
Stand: 31.07.2015

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Drohnen
Wertvolle Helfer oder fliegende Gefahr?

Surrende Voyeure
Das Problem mit der Vogelperspektive für Jedermann

David gegen Goliath
Drohnen als Gefahr für den Flugverkehr

Retter, Naturschützer und Spürnasen
Drohnen als wertvolle Helfer für Forschung und Naturschutz

Fliegende Kuriere
Drohnen als Lieferanten für Arzneimittel und Co.

Drogen frei Haus
Fliegende Helfer für Schmuggler und Kriminelle

Gefahr aus der Luft
Drohnen als fliegende Waffe für Jedermann?

Gekapert!
Wie leicht fremde Drohnen manipuliert werden können

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