Wer absichtlich aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in eine Licht emittierende Diode (LED) schaut, die blaues oder weißes Licht aussendet, kann seine Netzhaut gefährden. Schon nach dieser kurzen Zeit kann der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung überschritten sein. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die 43 LED im sichtbaren Spektralbereich auf die photobiologische Sicherheit hin untersucht haben. Die BAuA hat dazu den Bericht „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ veröffentlicht.
Aufgrund ihrer Eigenschaften sind LED zwischen Lasern und Quellen inkohärenter optischer Strahlung wie Glüh-, Leuchtstoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln und werden nach der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471 bewertet. Die Wissenschaftler der BAuA untersuchten die Besonderheiten der Vorgehensweise nach der Norm DIN EN 62471 und entwickelten ein Verfahren zur Messung der scheinbaren Quellengröße, die nicht mit der tatsächlichen Größe der Lichtquelle übereinstimmt. Ein Kamerasystem und eine Spezialsoftware erleichtern dabei die Berechnungen und vereinfachen den gesamten Beurteilungsprozess. Dieses Verfahren lässt sich auch für andere Quellen inkohärenter optischer Strahlung anwenden. Diese Lichtquellen senden Licht unterschiedlicher Wellenlängen und/oder unterschiedlicher Phasen aus.
Die Lampensicherheitsnorm unterteilt die Quellen inkohärenter optischer Strahlung in vier Risikogruppen: die Freie Gruppe, bei der kein Risiko besteht, und die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotenzial. Die BAuA-Experten fanden heraus, dass die 43 untersuchten LED im sichtbaren Spektralbereich maximal die Risikogruppe 2 erreichen. Bei LED steht vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund. Das bedeutet, dass durch das Licht chemische Reaktionen im Auge ausgelöst werden und dadurch das Gewebe geschädigt wird. Thermische Gefährdung, verursacht durch die Erhitzung des Gewebes, spielt bei LED eine untergeordnete Rolle.
Rot- und Gelblicht emittierende LED stellen hingegen keine Gefährdung dar. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende LED werden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht. Diese Grenzwerte können bei Expositionen, die länger als zehn Sekunden dauern, jedoch überschritten werden. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass sich alle Einzelexpositionen einer Arbeitsschicht aufsummieren und so schnell die Grenzwerte erreicht werden können. Dies kann beispielsweise bei Arbeitsplätzen in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder in der Theater- und Bühnenbeleuchtung vorkommen.
Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED); Ljiljana Udovicic, Florian Mainusch, Marco Janßen, Dennis Nowack, Günter Ott; 1. Auflage. Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013; 195 Seiten. Den Bericht gibt es im PDF-Format zum Herunterladen.
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 03.05.2013 – KSA)