Globaler Verzicht: Ein internationales Forscherteam fordert ein Moratorium für den klinischen Einsatz von Keimbahn-Manipulationen – der Genveränderung bei Spermien, Eizellen und Embryos. Im Fachmagazin „Nature“ plädieren die Experten dafür, dass sich alle Nationen freiwillig verpflichten, in den kommenden Jahren auf solche ethisch umstrittenen Eingriffe zu verzichten. Ihrer Ansicht nach fehlt es bisher nicht nur an den wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Keimbahn-Therapien – sondern auch an einem breiten gesellschaftlichen Konsens.
Die Genschere CRISPR/Cas9 hat Medizinern ganz neue Möglichkeiten der Genomeditierung eröffnet. Denn mit diesem molekularbiologischen Werkzeug sind buchstabengenaue Eingriffe in das Erbgut so leicht und erschwinglich umsetzbar geworden wie niemals zuvor. Forscher haben die Genschere unter anderem bereits eingesetzt, um Krankheiten wie die Muskeldystrophie Duchenne und genetisch bedingten Hörverlust bei Tieren zu heilen. Auch erste klinische Studien mit menschlichen Probanden wurden durchgeführt.
Doch all diese Eingriffe hatten eines gemeinsam: Sie korrigierten die Gendefekte nur bei den Betroffenen selbst – vererbbar waren die Korrekturen nicht. Damit Genänderungen an die Nachkommen weitergegeben werden können, sind Eingriffe in die sogenannte Keimbahn nötig: Manipulationen am Erbgut von Spermien und Eizellen. Dies ist ethisch stark umstritten und gilt gemeinhin als Tabu. Genau dieses Tabu aber haben Forscher in China im vergangenen Jahr offenbar gebrochen. Sie verkündeten die Geburt der ersten genmanipulierten Babys.
Globales Moratorium
Der Fall sorgte in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen und Diskussionen um die Frage: Wie sollen Eingriffe in die menschliche Keimbahn in Zukunft reguliert werden? Zu diesem kontrovers diskutierten Thema melden sich nun Pioniere der Gentechnikforschung und Ethiker zu Wort: In einem Kommentar im Fachmagazin „Nature“ fordern sie ein globales Moratorium für den klinischen Einsatz von Genomeditierungen der Keimbahn.
Alle Nationen sollen sich demnach freiwillig verpflichten, zunächst auf solche umstrittenen Eingriffe bei Spermien, Eizellen und Embryos zu verzichten. Zu dem internationalen Autorenteam um Eric Lander vom Massachusetts Institute of Technology in Cambridge gehört auch die Erfinderin der Genschere CRISPR/Cas9 selbst, die Mikrobiologin Emmanuelle Charpentier.
Gesellschaftlicher Konsens nötig
Die Experten zählen vier wesentliche Gründe für das von ihnen geforderte Verbot auf. Neben Bedenken in Bezug auf die Sicherheit und Effektivität der Methode nennen sie die bisher nicht absehbaren Langzeitkonsequenzen von Keimbahn-Therapien. „Erst wenn die langfristigen biologischen Folgen – sowohl für das Individuum als auch für die menschliche Spezies – ausreichend verstanden sind, kann eine klinische Anwendung in Betracht gezogen werden“, heißt es in der Veröffentlichung.
Darüber hinaus dürfen medizinische Eingriffe nur aus einem überzeugenden Grund heraus durchgeführt werden, wie das Team betont. Für die Vermeidung der Weitergabe von Gendefekten gebe es jedoch in vielen Fällen Alternativen, etwa Gentests in Kombination mit der In-vitro-Fertilisation. Und Eingriffe, die nicht medizinischen Zwecken, sondern einer reinen Verbesserung des Menschen dienen, seien grundsätzlich schwer zu rechtfertigen.
Zu guter Letzt betont das Autorenteam die Bedeutung der ethischen und moralischen Aspekte: „Der klinische Einsatz von Keimbahn-Therapien sollte nur vorangetrieben werden, wenn ein gesellschaftlicher Konsens über deren Zulassung besteht“, schreiben Lander und seine Kollegen.
Forschung bleibt erlaubt
Explizit von dem Moratorium ausschließen wollen die Wissenschaftler Editierungen der Keimbahn zu Forschungszwecken – „solange dabei kein Transfer eines Embryos in eine Gebärmutter stattfindet“. Ebenfalls erlaubt bleiben sollen somatische Gentherapien, deren Auswirkungen nicht vererbbar sind.
Doch auch das Verbot der klinischen Anwendung der Keimbahn-Editierung ist lediglich als vorläufige Lösung gedacht: Nach einem festgelegten Zeitraum von zum Beispiel fünf Jahren soll es Spielraum geben, einzelne Anwendungen zuzulassen. Denkbar wäre eine Zulassung nach Ansicht der Autoren zum Beispiel für Paare mit Erbkrankheiten, deren Embryos in 100 Prozent der Fälle von dem Leiden betroffen sein werden. „Für diese Paare wäre die Technologie der einzige Weg, gesunde Kinder zu bekommen, die mit beiden Elternteilen verwandt sind“, schreiben sie.
„Noch nicht vertretbar“
Damit es zu einer solchen Zulassung kommen kann, muss die Zwischenzeit gut genutzt werden: Die Wissenschaftler sehen den internationalen Verzicht als Chance, die Forschung und vor allem die öffentliche Diskussion weiter voranzutreiben, um schließlich zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens zu gelangen und Richtlinien für den Einsatz der Keimbahn-Therapie zu entwickeln.
Der Medizinrechtler Jochen Taupitz von den Universitäten Heidelberg und Mannheim begrüßt den Vorstoß der Autoren: „Er drückt die communis opinio der Wissenschaftsgemeinde aus, wonach Keimbahninterventionen als zu risikoreiche Menschenversuche moralisch – jedenfalls in den nächsten Jahren – noch nicht vertretbar sind.“
„Es ist höchste Zeit“
Schwierig dürfte Taupitz zufolge allerdings die politisch-praktische Umsetzung des Moratoriums werden: „In Staaten, in denen es kein rechtlich verbindliches, etwa gesetzliches Verbot der Keimbahnintervention gibt, kann eine Regierung jedenfalls nach unserem Rechtsverständnis nicht einfach ein, wenn auch zeitlich begrenztes, Verbot aussprechen.“
Die Medizinethikern Alena Buyx von der Technischen Universität München hält einen Erfolg des Vorhabens dennoch für nicht ausgeschlossen: „Der Erfolg freiwilliger internationaler Verpflichtungen ist gemischt. Gegenwärtig gibt es allerdings eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit und breite Bereitschaft von Akteuren der Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft, nationale und internationale Standards für Keimbahneingriffe zu erarbeiten und durchzusetzen. Es ist höchste Zeit“, konstatiert sie. (Nature, 2019; doi: 10.1038/d41586-019-00726-5)
Quelle: Nature Press/ NIH