Gesellschaft

Inhaltsstoffe – Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Verbraucherschutz

Symbolbild Kennzeichnungspflicht
Bei Lebensmitteln müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, sich durch die Kennzeichnung detailliert über die Zusatzstoffe zu informieren. © Robert Kneschke / Adobe Stock

Über die Jahrzehnte haben sich in Deutschland und Europa immer mehr Regelungen zum Verbraucherschutz entwickelt. Einige dieser Gesetze und Verordnungen betreffen die Inhaltsstoffe von Produkten aus den verschiedensten Bereichen. Wir liefern anhand einiger Beispiele einen Überblick, was relevant ist.

Lebensmittel

Eine dieser Sparten sind Lebensmittel. Hier gibt es eine ganze Reihe von Regelungen bezüglich der Zusatzstoffe.

Gesetze und Verordnungen

Unter anderem sind hierfür von Bedeutung:

Die beiden Letzteren spielen allerdings eine untergeordnete Rolle, da sie gegenüber dem EU-Recht nachrangig sind. Einige der Stoffe wurden gesetzlich mit einer bestimmten Höchstmenge versehen, die in einem Produkt vorhanden sein darf. Dies gilt für allem für solche, die in einer höheren Menge eine Gefahr darstellen können.

Zudem müssen alle Zusatzstoffe, die im Endprodukt enthalten sind, auf den Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Für Substanzen, die bei der Herstellung genutzt werden, aber im Erzeugnis nicht mehr vorhanden sind, gilt diese Pflicht nicht.

Zusatzstoffe werden immer mit ihrem Namen oder der E-Nummer auf einem Produkt angegeben. Hierfür nutzen die Hersteller Etiketten verschiedener Art. Ob zum Beispiel bedruckte Etiketten oder Wickeletiketten verwendet werden, hängt vom Produkt selbst und der Länge der entsprechenden Liste ab.

Die Einhaltung der Regelungen wird von verschiedenen Behörden auf Landesebene überwacht.

Verbotene und bedenkliche Stoffe

Über die letzten Jahre und Jahrzehnte ergaben sich mit dem Fortschritt in der Forschung immer wieder Veränderungen der Verordnungen. Einige Zusatzstoffe wurden verboten. Dazu gehören neben weiteren:

  • Biphenyl (das Pestizid wurde für Zitronen und Orangen verwendet und ist als Zusatzstoff mittlerweile verboten)
  • Monobromessigsäure (bereits länger als Zusatzstoff verboten, wurde unter anderem für Bier verwendet)

Alle diese und weitere Zusatzstoffe wurden eine Zeit lang genutzt, bis festgestellt wurde, dass sie gesundheitliche Schäden auslösen können. Unter anderem vor diesem Hintergrund wird teils in Ratgebern auch vor Stoffen gewarnt, die noch legal sind und in Lebensmitteln Verwendung finden.

Kosmetik

Für Kosmetikprodukte gibt es ebenfalls eine ganze Reihe von Regeln bezüglich der Inhaltsstoffe, die von Herstellern eingehalten werden müssen. Zu Kosmetikprodukten zählen unter anderem:

  • Parfums
  • Deos
  • verschiedene Mittel für das Schminken

Verordnung und Kontrolle der Einhaltung

Entscheidend dabei ist vor allem die EU-Kosmetikverordnung, deren Anhänge zu vielen relevanten Stoffen klare Aussagen treffen. Sie ist seit 2013 in Kraft und ersetzt seit diesem Zeitpunkt die EG-Kosmetikrichtlinie.

Durch diesen Schritt wurde der Verbraucherschutz im Bereich Kosmetik europaweit vereinheitlicht. Dabei geht es ähnlich wie im Falle der Lebensmittel darum, potenzielle gesundheitliche Problematiken durch die Kosmetika zu vermeiden und einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Zudem sollen die einheitlichen Regelungen den Handel in dieser Produktsparte zwischen verschiedenen europäischen Ländern erleichtern.

Dementsprechend müssen die Mittel Tests unterzogen werden, aus denen eine Bewertung ihrer Sicherheit hervorgeht. Die Ergebnisse muss der Hersteller bei einer Prüfung durch die zuständige Behörde umgehend zur Verfügung stellen können.

Symbolbild Nanopartikel
Einige Sonnenschutzmittel enthalten Nanomaterialien, für die besondere Regelungen gelten. © Rido / Adobe Stock

Besonderheiten bei Nanomaterialien

Eine besondere Bedeutung bei den Regelungen haben Nanomaterialien. Hierzu gehören unter anderem verschiedene Metalle und Kohlenstoffverbindungen. Mittel, die diese Stoffe enthalten, müssen frühzeitig angemeldet werden – genauer gesagt 6 Monate, bevor sie auf den Markt kommen.

Ein praktisches Beispiel für die Verwendung von Nanomaterialien in Kosmetikprodukten bieten Sonnenschutzmittel. Hier werden sie als UV-Filter eingesetzt und verbessern die Konsistenz der Produkte, was zu einer verbraucherfreundlicheren Anwendung führt. Unter anderem werden in entsprechenden Kosmetika Titandioxid und Nano-Zinkoxid verwendet.

Verbotene Stoffe

In der Kosmetikverordnung ist die Verwendung einiger Stoffe in Kosmetika grundsätzlich verboten. Dabei kommt es vor allem auf die schädlichen Auswirkungen an, die diese auf den menschlichen Körper haben können. Verboten sind die sogenannten CMR-Substanzen, die:

  • sich krebserregend auswirken
  • oder Probleme bei der Fähigkeit zur Fortpflanzung mit sich bringen
  • oder Veränderungen im Erbgut auslösen und bedingen.

Bei der Frage nach einem Verbot kommt es darauf an, ob der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit, der seit 2008 besteht, entsprechende Substanzen als unbedenklich bzw. sicher eingestuft hat oder nicht.

Andere Stoffe wie zum Beispiel Parabene dürfen zwar mit Einschränkungen verwendet werden, stehen immer wieder in der Kritik. Die Parabene sind nur bis zu einer gewissen Konzentration zulässig, einige Stoffe dieser Klasse wie Benzylparaben sind nicht erlaubt. Von anderer Seite wird argumentiert, dass die Stoffe eher unproblematisch sind und mögliche Alternativen deutlich gefährlichere Auswirkungen haben können.

Reinigungsmittel und Waschmittel

Für Reinigungs- und Waschmittel gibt es seit 2004 ebenfalls eine klare Regelung auf der EU-Ebene. Sie besteht in der Europäischen Detergenzienverordnung. Daraufhin wurde zur Umsetzung in der Bundesrepublik 2007 das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz geschaffen. Dieses geht sogar in einigen Punkten über die EU-Regelung hinaus.

In Letzterem ist unter anderem festgelegt, dass Produkte in diesem Bereich einer Mitteilungspflicht an das Bundesinstitut für Risikobewertung unterliegen. Das gilt nur für den inländischen Verkauf – beim Export sieht es anders aus.

Ziel der Verordnungen ist unter anderem der Verbraucherschutz, aber auch der Schutz der Umwelt und Gewässer. Daher spielen beim Thema Reinigungsmittel zudem weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle:

  • die Wasserhaushaltsverordnung
  • die Abwasserverordnung
  • die Chemikalien-Verbotsverordnung

Letztere regelt klar, welche gefährlichen Chemikalien grundsätzlich nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Dies betrifft unter anderem Waschmittel. Zudem gibt es Einschränkungen bezüglich der Biozide. Diese Stoffe werden unter anderem eingesetzt, um Bakterien und Pilze abzutöten. Produkte, die Biozide enthalten, bedürfen gleich nach mehreren Gesetzen und Verordnungen (unter anderem dem Biozig-Gesetz) einer Zulassung.

Bereits seit 1980 besteht die Phosphathöchstmengenverordnung. Wie der Name aussagt, limitiert sie die Menge an Phosphaten, die in entsprechenden Produkten für den Verkauf in der Bundesrepublik enthalten sein dürfen.

Für Kritiker gehen einige der Regelungen nicht weit genug. Dies bezieht sich unter anderem auf Tenside, die bei der Wirksamkeit eines Waschmittels eine wichtige Bedeutung haben. Diese können in Teilen durch den Zeitrahmen, der ihnen gesetzlich für die Abbaubarkeit eingeräumt wird, negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Symbolbild Kleidungsstoffe
Für Kleidung besteht eine Kennzeichnungspflicht bezüglich der enthaltenen Fasern. © js-photo / Adobe Stock

Kleidung

Auch bei der Bekleidung gibt es bestimmte Gesetze und Verordnungen, die die Nutzung einiger Stoffe einschränken. So müssen die einzelnen Fasern, die in einem Kleidungsstück enthalten sind, nach der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung angegeben werden.

So soll eine möglichst umfassende Transparenz für die Verbraucher hergestellt werden. Das Textilkennzeichnungsgesetz der Bundesrepublik wiederum regelt die Zuständigkeiten und die Überwachung.

Zudem spielen die CMR-Stoffe, die wie bereits angeklungen bei den Gesetzen zu den Inhaltsstoffen von Kosmetika eine Bedeutung haben, hier ebenfalls eine Rolle. So wurden im Jahr 2018 von der EU-Kommission bezüglich mehr als 30 dieser Substanzen gesetzliche Einschränkungen in Form von Höchstwerten für die Verwendung vorgenommen.

Dies gilt für alle Textilprodukte, die in der EU verkauft werden, unabhängig von ihrem Ursprung bzw. Herstellungsland. Im Falle der Textilien stellen die CMR-Stoffe über den Kontakt mit der Haut eine Gefahr dar.

Medizin

Gerade bei Arzneimitteln spielen die Inhaltsstoffe eine besonders große Rolle. Zum einen, weil sie eine Wirkung mit sich bringen sollen, zum anderen, weil es je nach individuellem Patienten bei bestimmten Substanzen Nebenwirkungen geben kann.

So ist im § 10 des Arzneimittelgesetzes genau geregelt, wie Arzneimittel für Verbraucher gekennzeichnet sein müssen. Unter anderem sind hierbei die Stärke sowie die Art und Weise, wie das Produkt eingenommen wird, von Bedeutung.

Darüber hinaus müssen die Wirkstoffe und alle weitere Inhaltsstoffe sehr konkret und detailreich angegeben werden. Dies gilt, wenn es auf Basis weiterer Paragraphen des Arzneimittelgesetzes im konkreten Fall des entsprechenden Mittels verpflichtend ist.

Fazit

Wie die Beispiele zeigen, gibt es zu den verschiedensten Produkten auf der EU-Ebene sowie in der Bundesrepublik konkrete Gesetze und Verordnungen zu den Inhaltsstoffen. Diese werden mit einem Fortschreiten des Wissens über die Substanzen immer wieder angepasst. Damit sollen die Verbraucher und bei einigen Produkten die Umwelt geschützt werden.

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