Für Vermieter gibt es so einige steuerliche Punkte zu beachten. Zwar müssen die Einkünfte aus Miteinnahmen versteuert werden – allerdings können bestimmte Ausgaben auch steuerlich abgesetzt werden. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld gründlich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Versteuerung
Eine Mieteinnahme ist ein steuerpflichtiges Einkommen und ist somit absolut relevant für die kommende Steuererklärung. Dies gilt für alle gängigen Vermietungsmodelle, wie beispielsweise Airbnb. Es handelt sich dabei um die sogenannten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der entsprechenden Anlage kenntlich zu machen sind. Die gute Nachricht: Mit der gezahlten Steuer können bestimmte Leistungen wiederum von der Steuer abgeschrieben werden. Vor allem wer in den Erhalt oder die Modernisierung investiert, hat hier interessante sowie attraktive Möglichkeiten auf seiner Seite.
Das Zufluss- und Abflussprinzip
Wann fließt uns Geld zu und wann bezahlen wir die eine oder andere Rechnung? Was zunächst wie eine recht simple Frage klingt, spielt bei der Steuerfrage für Vermieter eine entscheidende Rolle. Bei der Steuer auf Mieteinnahmen gilt das Zufluss- und Abflussprinzip: Eine Einnahme oder Ausgabe ist immer nur dann für das Steuerjahr relevant, in welchem sie auch tatsächlich den Weg zum Vermieter gefunden hat.
Als Beispiel: Wird die Steuererklärung zur Mitte des Jahres angefertigt und abgegeben, so spielen Einnahmen beziehungswiese Ausgaben aus dem Januar oder Februar keine Rolle. Nur die Kosten sowie Einnahmen aus dem vergangenen Jahr sind hier von Relevanz. Es kann also beispielsweise sinnvoll sein, bestimmte Kosten genau zu timen. Teilweise ist es nämlich möglich, diese Kosten im Anschluss von der Steuer abzusetzen. Daraus wird deutlich, dass sich eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik im Vorfeld lohnt und letztlich einen echten finanziellen Vorteil bringen kann.
Wo können Vermieter Kosten absetzen und die Steuerlast senken?
In welchen Fällen ist es nun konkret möglich, tatsächlich bestimmte Kosten abzusetzen und somit die Steuern für die Mieteinnahmen zu senken? Ein Absetzen von der Steuer ist meist in Fällen möglich, in denen alle Beteiligten von den Ausgaben profitieren oder Ausgaben getätigt werden, die im Sinne des Mieters sind. Ebenso sollen die abgesetzten Kosten eine Erleichterung für den Vermieter bedeuten, beispielsweise, falls dieser noch den Kredit abbezahlt und die Zinsen entrichten muss. Schließlich wird Wohnraum geschaffen, was auf diesem Weg ein gewisses Maß an Wertschätzung erhält.
Zusammenfassend können unter anderem folgende Kosten abgeschrieben werden:
- Kosten für die Versicherung
- Renovierungskosten
- die zu entrichtenden Zinsen
- Fahrten zur Wohnung bzw. zum Objekt
Wichtig zu beachten: Für die Steuererklärung ist es wichtig, die Nachweise aller Zahlungen genau aufzubewahren. Nur dann können Immobilienbesitzer Erleichterungen erhalten.