Der Mond und viele Asteroiden locken mit wertvollen Metallen und anderen Rohstoffen. Doch wem gehören sie? Wer darf wo schürfen?

Rohstoffabbau „zum Wohle aller“?
Wie die Nutzung des Weltraums geregelt werden soll, ist im bestehenden Weltraumvertrag nur vage formuliert. Einerseits erlaubt Artikel I ausdrücklich die „Nutzung“ des Weltraums und der Himmelskörper. Demnach spräche nach gängiger Lesart spräche nichts dagegen, Rohstoffe vom Mond oder Asteroiden zur Erde zu bringen und hier zu nutzen. Andererseits betont der Vertrag aber, dass diese Nutzung zum Wohle aller Menschen geschehen müsse. In Artikel IX heißt es zudem, dass alle Aktivitäten unter Berücksichtigung der korrespondierenden Interessen aller anderen und in Absprache durchzuführen seien.
„Aber was heißt das? Aus juristischer Sicht weiß das keiner so genau“, erklärt Michelle Hanlon, Professorin für Weltraumrecht an der University of Mississippi. Reicht es dafür aus, dass ein Unternehmen oder ein Staat lunare Rohstoffe fördert und sie an alle Interessenten verkauft? Darf er also Gewinn damit machen? Oder sind Abbau und Nutzung nur dann erlaubt, wenn niemand daran verdient? Würde Letzteres gelten, wäre ein Abbau von extraterrestrischen Rohstoffen durch einzelne Staaten oder Firmen verboten, sofern sie in die eigene Tasche wirtschaften und den Gewinn nicht mit allen teilen.
Henne und Ei
Bisher sind diese Fragen offen, auch wenn das für Raumfahrt zuständige UN-Gremium und weitere Gruppierungen darüber schon länger diskutieren. Die USA hat dagegen bereits 2015 ein nationales Gesetz verabschiedet, das künftig den Rohstoffabbau auf Mond und Asteroiden ermöglichen soll. Luxemburg folgte 2017. Allerdings sehen Kritiker durch diese nationalen Alleingänge den Weltraumvertrag und in Teilen auch das Völkerrecht verletzt.