Der Mond und viele Asteroiden locken mit wertvollen Metallen und anderen Rohstoffen. Doch wem gehören sie? Wer darf wo schürfen?
Rohstoffabbau „zum Wohle aller“?
Wie die Nutzung des Weltraums geregelt werden soll, ist im bestehenden Weltraumvertrag nur vage formuliert. Einerseits erlaubt Artikel I ausdrücklich die „Nutzung“ des Weltraums und der Himmelskörper. Demnach spräche nach gängiger Lesart spräche nichts dagegen, Rohstoffe vom Mond oder Asteroiden zur Erde zu bringen und hier zu nutzen. Andererseits betont der Vertrag aber, dass diese Nutzung zum Wohle aller Menschen geschehen müsse. In Artikel IX heißt es zudem, dass alle Aktivitäten unter Berücksichtigung der korrespondierenden Interessen aller anderen und in Absprache durchzuführen seien.
„Aber was heißt das? Aus juristischer Sicht weiß das keiner so genau“, erklärt Michelle Hanlon, Professorin für Weltraumrecht an der University of Mississippi. Reicht es dafür aus, dass ein Unternehmen oder ein Staat lunare Rohstoffe fördert und sie an alle Interessenten verkauft? Darf er also Gewinn damit machen? Oder sind Abbau und Nutzung nur dann erlaubt, wenn niemand daran verdient? Würde Letzteres gelten, wäre ein Abbau von extraterrestrischen Rohstoffen durch einzelne Staaten oder Firmen verboten, sofern sie in die eigene Tasche wirtschaften und den Gewinn nicht mit allen teilen.
Henne und Ei
Bisher sind diese Fragen offen, auch wenn das für Raumfahrt zuständige UN-Gremium und weitere Gruppierungen darüber schon länger diskutieren. Die USA hat dagegen bereits 2015 ein nationales Gesetz verabschiedet, das künftig den Rohstoffabbau auf Mond und Asteroiden ermöglichen soll. Luxemburg folgte 2017. Allerdings sehen Kritiker durch diese nationalen Alleingänge den Weltraumvertrag und in Teilen auch das Völkerrecht verletzt.
Ob sich die internationale Gemeinschaft auf eine juristische Regelung einigen wird, bevor der Run auf die Rohstoffe von Mond und Asteroiden beginnt, ist offen. Denkbar wäre, das konkrete Beschlüsse erst gefasst werden, wenn es ernst wird und das erste Unternehmen Abbaurechte beansprucht – auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz oder der Biotechnologie hinkt die Gesetzgebung dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt hinter.
Allerdings: „Ich denke nicht, dass große Bergbauunternehmen einsteigen werden, bevor sie nicht sicher sein können, dass sie Profit machen dürfen“, erklärte Dale Boucher vom Northern Center for Advanced Technology on Ontario gegenüber Space.com. „Und sie können keinen Gewinn damit machen, bevor es nicht eine Regelung gibt, die ihnen dies erlaubt – es ist ein Henne-Ei-Problem.“
Wer haftet?
Und noch eine Frage stellt sich, wenn es um den Rohstoffabbau im All geht: Wer haftet für Schäden? Und wer bestimmt, welches Unternehmen was tun darf? Hier liefert der Weltraumvertrag ausnahmsweise eine relativ klare und eindeutige Antwort. In Artikel VI heißt es: „Die Vertragsstaaten tragen international die Verantwortung für ihre nationalen Aktivitäten im Weltraum, auf dem Mond und anderen Himmelskörpern – unabhängig davon, ob diese Aktivitäten von staatlichen Agenturen oder nichtstaatlichen Akteuren durchgeführt werden.“
Mit anderen Worten: Wenn eine private US-Firma durch einen Absturz oder eine Explosion der Mondstation oder Sonde eines anderen Akteurs zerstört – oder auf andere Weise Schaden anrichtet, dann haftet zunächst die Regierung der USA. Ihr Job ist es dann, mit den Leidtragenden zu verhandeln, Entschädigungen zu zahlen oder Reparaturen durchzuführen – oder die entsprechende Firma dazu zu verdonnern.
In diesem Kontext ist es daher nur folgerichtig, wenn der Weltraumvertrag auch die Genehmigungen von nicht-staatlichen Missionen in die Zuständigkeit der jeweiligen Regierungen gibt. „Sie erfordern die Genehmigung und anhaltende Überwachung durch den entsprechenden Vertragsstaat“, heißt es in Artikel VI.
In der Praxis könnte sich dies allerdings als weniger simpel erweisen, als es klingt, wie jüngst ein Beispiel illustrierte…