Umwelt

Trinkwasser wird Menschenrecht

UN-Resolution soll Mangel an sicherem Trinkwasser und sanitärer Versorgung bessern helfen

Sauberes und sicheres Trinkwasser und eine sanitäre Versorgung sind jetzt universelles Menschenrecht. Am Mittwoch hat dies die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit entschieden. Der Beschluss soll dazu beitragen, die sich immer mehr verschärfende Wasermangel-Situation in vielen Regionen zu bessern.

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Obwohl unser Planet zu mehr als 70 Prozent damit bedeckt ist, wird Wasser zunehmend ein knappes Gut. Denn gerade mal drei Prozent dieser gewaltigen Mengen sind Süßwasser, und wiederum nur ein Drittel davon ist für die menschliche Nutzung erreichbar. Über eine Milliarde Menschen haben bereits heute keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu sauberem Trinkwasser. Wachsende Bevölkerungszahlen und schlechtes Management der Wasserressourcen verschärfen die Situation kontinuierlich.

Abstimmung: Enthaltung von USA und Kanada

Darauf hat nun die Generalversammlung der Vereinten Nationen reagiert und am Mittwoch, 28. Juli 2010 mit großer Mehrheit das Recht auf sicheres Trinkwasser und auf sanitäre Versorgung zu einem universellen Menschenrecht erklärt. 122 Staaten stimmten für eine entsprechende Resolution der bolivianischen Regierung, deren Abstimmung schon vorab von 33 Ländern gutgeheißen wurde. 41 Delegationen, unter ihnen die wichtigsten Industriestaaten wie die USA, Kanada, Großbritannien und Australien, enthielten sich.

Entscheidung begrüßt

„Wir befinden uns zunehmend in einer weltweiten Wasserkrise. Daher war es höchste Zeit den Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Menschen auf der Erde in einer UN-Resolution zu verankern“, kommentiert Dorothea August, Expertin für Wasserressourcenmanagement bei der Umweltschutzorganisation WWF die Entscheidung. „Das Menschenrecht auf sauberes Wasser weltweit ist ein großer Schritt. Damit wird auch die Verantwortung für das Management der natürlichen Wasserressourcen neu und erweitert verankert. Wer allen Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser ermöglichen will, kann dies nur durch den Schutz der Wasser-Ökosysteme erreichen.“

Die Bundesregierung, die bei der UN-Versammlung für das Grundrecht auf Wasser stimmte, sieht dies ähnlich: Bundesaußenminister Guido Westerwelle begrüßte die Entwicklung als einen wichtigen politischen Schritt für einen besseren Zugang zu sauberem Trinkwasser und angemessener Sanitärversorgung für hunderte Millionen Menschen weltweit: „Die in New York verabschiedete Resolution ist ein Meilenstein für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung. Wasser ist ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht.“

Röttgen: „wichtiges politisches Signal“

Bundesumweltminister Norbert Röttgen erklärte in Bonn: „Diese Entscheidung der UN-Generalversammlung ist ein wichtiges politisches Signal zur Halbzeit der UN-Wasserdekade. Sie unterstreicht die Verpflichtung der Staatengemeinschaft, aber auch jeder einzelnen Regierung, die Umsetzung der gesetzten Ziele bei der Verbesserung der Trinkwasserversorgung und vor allem bei der Sanitärversorgung der Bevölkerung weiter mit Nachdruck Voranzutreiben. Wasser und seine nachhaltige Bewirtschaftung sind Grundvoraussetzungen für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Nahrungsmittelversorgung einer wachsenden Weltbevölkerung. Der Schutz dieser lebenswichtigen Ressource vor Übernutzung und Verunreinigung ist daher auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Deshalb sind und bleiben Wasser- und Gewässermanagement wichtige Themen unserer internationalen Zusammenarbeit.“

Die jetzt verabschiedete UN-Resolution dürfe aber nur ein erster Schritt sein, mahnt der WWF an: „Wir brauchen völkerrechtlich verbindliche Resolutionen und endlich eine Umsetzung der Internationalen UN-Konvention zu einem grenzübergreifenden Management von Wasserressourcen“, so August. Die UN-Konvention ist als rechtlich bindender Rahmen für die Bewirtschaftung grenzüberschreitender Süßwasservorkommen, wie etwa Flüsse, Seen oder Grundwasser gedacht, wurde allerdings bis heute nicht ratifiziert.

(BMU, WWF, 30.07.2010 – NPO)

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