Für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dürfen in Deutschland zukünftig nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind. Dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, die am 24. August 2009 in Kraft tritt.
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Der Anbau von Energiepflanzen zur Erzeugung von Biokraftstoffen und Biogas hat in den letzen Jahren weltweit einen Boom erlebt. In Deutschland wurde diese Entwicklung vor allem durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ausgelöst. Seit 2004 sieht dieses einen Bonus auf den Strompreis beim Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen vor. Folge: Seitdem wachsen auf vielen Äckern Energiepflanzen für die Produktion von Biogas oder –kraftstoff heran. Alles in allem werden durchschnittlich bereits rund 15 Prozent der gesamten Ackerfläche in Deutschland zur Energieerzeugung herangezogen.
Energiepflanzenanbau meist wenig nachhaltig
Doch in der letzen Zeit ist der Energiepflanzenanbau vor allem in Entwicklungsländern in Verruf geraten. Denn häufig werden diese Nutzpflanzenkulturen weder nachhaltig und noch umweltschonend bewirtschaftet und vielerorts gerät dafür der Nahrungspflanzenanbau ins Hintertreffen. Und auch in Deutschland hat der Energiepflanzenboom ke4eineswegs nur positive Auswirkungen: Modellierungen zeigen, dass eine Umstellung der üblichen Bewirtschaftung auf Energiepflanzenanbau zu einer Abnahme der Humusgehalte des Bodens führen kann. Dies liegt vor allem daran, dass für die Erzeugung von Biogas die ganzen Pflanzen geerntet werden und kaum Nebenprodukte, wie Stroh, auf dem Acker bleiben.
35 Prozent weniger Treibhausgase für Bioöle
Um solche negativen Entwicklungen zukünftig zu vermeiden, hat nun die Bundesregierung das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) durch eine Nachhaltigkeits-Verordnung ergänzt. Die Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse, zum Beispiel Raps-, Palm- und Sojaöl, so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Des Weiteren dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein.
Diese Anforderungen an die Nachhaltigkeit müssen bei flüssiger Biomasse eingehalten werden, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten für das Jahr 2010 Übergangsregelungen. Der Nachweis dieser Anforderungen soll mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen erfolgen, die jeweils von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt sein müssen.
(BMU, 30.07.2009 – NPO)