Die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in deutschen Innenstädten ist weiterhin zu hoch. In sechs Städten – darunter Stuttgart und München – ist der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bereits jetzt an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten.
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Weitere zehn Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Sachsen stehen kurz vor der Grenzwertüberschreitung. Ein Grund dafür ist laut dem Umweltbundesamt (UBA) das Wetter zu Beginn dieses Jahres: windschwache Hochdruckwetterlagen, die häufiger auftraten als in den Jahren 2007 und 2008, behinderten den Abtransport der Luftschadstoffe.
„Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen – gerade in den Innenstädten – gesunde, saubere Luft atmen können“, sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. „Möglichkeiten, die Feinstaubemissionen zu senken, gibt es. Sie müssen nun schleunigst Wirklichkeit werden.“
Straßenverkehr umweltfreundlicher machen
Der Straßenverkehr ist eine wichtige Emissionsquelle für Feinstaub. Hier gelte es anzusetzen: Würden beispielsweise in Umweltzonen nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette – also Fahrzeuge der Schadstoffgruppe EURO 4 und besser – fahren, ließen sich bis zu 18 Überschreitungstage pro Jahr vermeiden.
Und ein Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen könnte zu zehn Überschreitungstagen weniger im Jahr als bei Tempo 50 führen.
Die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter mit Dieselrußfiltern sollte nach Ansicht des UBA diese Maßnahmen ergänzen. Betroffen sind bis zu 300.000 leichte Nutzfahrzeuge in Deutschland. Die Länder, die für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen verantwortlich sind, könnten für Förderprogramme auf Gelder aus dem EU-Strukturfonds zugreifen, so der Rat des UBA.
Holzheizungen pusten Feinstaub in die Luft
Doch nicht nur der Verkehr ist für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Auch andere Quellen sind relevant – beispielsweise die Holzheizungen und Kamine in privaten Haushalten und im Kleingewerbe. So genannte Kleinfeuerungsanlagen sind nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes. Um hier Emissionsminderungen zu erreichen, muss es laut UBA anspruchsvolle Grenzwerte für diese Heizungen geben.
Die geplante Novellierung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ sieht dies vor. Wichtig ist, dass auch Altanlagen ihre Emissionen senken müssen. Nach einer angemessenen Übergangsfrist sollte auch für sie ein anspruchsvoller Staubgrenzwert gelten. Um diesen einzuhalten, haben die Betreiber zwei Möglichkeiten: Sie können die Anlage mit einem Filter zur Feinstaubminderung nachrüsten oder die alte Anlage durch eine neue ersetzen.
Für eine Reihe von Anlagen plant das Bundesumweltministerium (BMU) Ausnahmen – beispielsweise für Anlagen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind, sowie für solche Anlagen, die vorrangig zum Kochen dienen.
Emissionen aus großen Industrieanlagen senken
Die hohe Feinstaubbelastung in den Städten entsteht aber nicht nur aus den Emissionen vor Ort. Ein bedeutender Anteil des Feinstaubes, der sich in der Atmosphäre auch aus den Vorläufersubstanzen Schwefel- und Stickstoffoxiden bildet, kommt von weit her in unsere Ballungsräume. Hier sind nach Angaben des UBA europäische Lösungen gefragt: Eine deutliche Minderung der Emissionen aus großen Industrieanlagen – wie etwa Kraftwerken – ist erforderlich.
Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vorschriften für diese Industrieanlagen. Dabei sind es vor allem Anlagen in Osteuropa, die einen großen Sanierungsbedarf haben. Deutschland setzt sich für anspruchsvolle Grenzwerte für Staub selbst und für die Vorläufersubstanzen ein und wird profitieren: Mittelfristig könnte die Belastung, die aus dem Ausland nach Deutschland kommt, deutlich abnehmen, so das UBA.
(Umweltbundesamt, 25.06.2009 – DLO)