Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Modedroge „Spice“ und vergleichbare Produkten mithilfe einer Eilverordnung aus dem Verkehr gezogen. Die enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497“ und „JWH-018“ wurden dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie wird innerhalb dieser Zeit durch eine dauerhafte Regelung abgelöst.
„Die Kräutermischung ‚Spice‘ enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos. […] Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten“, erläuterte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Entscheidung. Ein rasches Verbot sei die sinnvollste Maßnahme, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. „Es ist wichtig, dass wir sofort gehandelt haben.“
Kein harmloser Räucherduft
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing ergänzte: „Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist. Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe sind völlig unterschiedlich. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach der Modedroge ‚Spice‘ stark zurück gehen wird. Die Bundesgesundheitsministerin und ich sind uns einig, dass wir die weitere Entwicklung kritisch verfolgen werden.“
Spice-Mischungen als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft
Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener Spice-Proben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids CP-47,497 ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid JWH-018 eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen – „SMOKE Aromatherapy Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“ – als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.
Apotheker begrüßen Verbot
Apotheker haben in einer ersten Stellungnahme das Verbot der Modedroge begrüßt. „Wir freuen uns, dass die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing und die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt so schnell gehandelt haben. Das zeigt, dass der Verbraucherschutz in Deutschland funktioniert“, so Ulrich Krötsch, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Die BAK hatte bereits im Dezember auf die Gefahren von Spice hingewiesen und Verbraucher davor gewarnt, dieses Räucherwerk auszuprobieren.
(Bundesministerium für Gesundheit/Bundesapothekerkammer, 22.01.2009 – DLO)