Die Modedroge „Spice“ enthält als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht veränderte Form des synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“. Dies haben gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts ergeben.
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Diese Substanz weist nach Angaben der Wissenschaftler in der Fachzeitschrift „Journal of Mass Spectrometry“ strukturelle Ähnlichkeiten mit dem Hauptwirkstoff der Canabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auf, besitzt aber eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte pharmakologische Potenz.
Bei Spice handelt es sich um Mischungen aus getrockneten Pflanzenteilen, die als Räuchermischungen deklariert werden, tatsächlich aber als Ersatz für Cannabisprodukte Verwendung finden. Für Konsumenten ist nicht erkennbar, ob den Kräutermischungen synthetische, hochpotente Wirkstoffe zugesetzt wurden. Die Wissenschaftler und das BKA warnten deshalb erneut eindringlich vor dem Konsum von Spice und anderen vergleichbaren Produkten.
Risiko von Überdosierungen
Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in Spice genannte cannabimimetische Aminoalkylindol „JWH-018“ konnte lediglich in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten Spice-Proben nachgewiesen werden – in vergleichsweise niedriger Konzentration. In anderen Spice-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen tatsächlich JWH-018 als Hauptwirkstoff enthalten.
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von Spice und vergleichbaren Produkten. Die Forscher gehen zudem von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial der Droge aus.
Unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten
Weiterhin können durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper toxische und potentiell krebserregende beziehungsweise krebsfördernde Produkte gebildet werden. Es besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten.
Das Bundeskriminalamt und das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg unterstützen mit kriminaltechnischen Untersuchungsergebnissen und polizeilichen Erkenntnissen aktiv das derzeit laufende Prüfverfahren beim Bundesministerium für Gesundheit zur „zeitnahen Unterstellung der festgestellten Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz“.
(idw – Universität Freiburg im Breisgau, 21.01.2009 – DLO)