Energie

Regierung beschließt Klimapaket

Erreichen der Klimaschutzziele jedoch fraglich

Die Bunderegierung hat gestern das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Schwerpunkt der sieben Gesetze und Verordnungen soll die Steigerung der Energieeffizienz sein. Nach Ansicht von Umweltorganisationen reicht das Maßnahmenpaket jedoch bei weitem nicht aus, um die Klimaziele der Bunderegierung zu erreichen.

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„Deutschland verfolgt das weltweit ambitionierteste Klima- und Energieprogramm. Unser Ziel ist: Weg von Öl und Gas, hin zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Das schützt das Klima, senkt die Energiekosten für unsere Bürger und schafft über 500.000 zusätzliche Jobs bis 2020“, erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in Berlin. Ziel des Maßnahmenbündels ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Bis 2007 sind die Treibhausgasemissionen um gut 20 Prozentpunkte gegenüber 1990 gesunken. Das deutsche Klimaschutzziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls lautet, im Zeitraum 2008-2012 die Emissionen um 21% zu reduzieren.

Dass dieses Ziel erreicht wird, gilt jedoch insbesondere bei Umweltorganisationen als äußerst fragwürdig. „Wir haben jede Maßnahme des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung durchgerechnet und das Ergebnis ist erschreckend „, sagt Andree Boehling, Energie-Experte von Greenpeace. „Spätestens bei der nächsten Hochwasserkatastrophe wird sich die Bundesregierung dafür rechtfertigen müssen, warum sie die Menschen nicht wirksam vor den Folgen des Klimawandels schützt.“ Nach der Greenpeace-Berechnung wird Deutschland nur auf knapp 30 Prozent Einsparung kommen.

Energieeinsparungen im Mittelpunkt

Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich um 30 Prozent vor. Das gilt für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand – für alle Gebäude, auch für Ein- und Zweifamlienhäuser dann, wenn sich der Besitzer zu einer grundlegenden Sanierung seines Hauses entschließt. Außerdem sollen beim dringend erforderlichen Ausbau des Stromnetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch Erdverkabelungen möglich sein. Schließlich verabschiedete das Kabinett auch ein Eckpunktepapier zur klimafreundlicheren Gestaltung der Kfz-Steuer.

Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:

Energieeinspargesetz und –verordnung:

Ab 2009 werden die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Außerdem wird der Vollzug erheblich konsequenter ausgestaltet. Das steigert die Energieeffizienz im Gebäudebereich erheblich.

Stromnetz:

Das neue Gesetz soll den beschleunigten Ausbau der Stromnetze sichern, der notwendig ist, um den Strom von den zukünftigen Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee in die Verbrauchszentren zu transportieren. Damit Umwelt und Anwohner geschont werden, ist für Pilotstrecken in sensiblen Gebieten die Möglichkeit von Erdkabeln statt Freileitungen vorgesehen. Innovative Techniken, wie Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, werden ebenfalls gefördert.

LKW-Maut:

Die Lkw-Maut wird entsprechend dem neuen Wegekostengutachten leicht erhöht und stärker gespreizt, sodass emissionsärmere LKW eine niedrigere, emissionsstarke LKW eine höhere Maut bezahlen müssen. Die Maut-Einnahmen werden für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur verwendet.

Strom- und Gaszähler:

Mit der geänderten Verordnung werden die konkreten Bedingungen zur Einführung intelligenter Zähler geregelt. Intelligente Zähler machen den Energieverbrauch transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher und geben so Hinweise auf Energie- und Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Zudem werden lastvariable Tarife ermöglicht.

Heizkostenverordnung:

In Zukunft müssen in Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden, statt pauschal auf alle Wohnungen gleich zu verteilen (bisher: mindestens 50 Prozent). Damit lohnt sich Energiesparen noch mehr.

Kfz-Steuer:

Das Bundeskabinett hat außerdem beschlossen, mit den Bundesländern im Rahmen der Förderalismusreform II einen Steuertausch bezüglich der Kfz-Steuer zu vereinbaren, damit ab dem 1.1.2010 die Kfz-Steuer auf CO2-Basis umgestellt werden kann.

(BMU, Greenpeace, 19.06.2008 – NPO)

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