Nach 100 Tagen Stromkennzeichnung hat Greenpeace die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes unter die Lupe genommen – mit einem enttäuschenden Ergebnis. Die derzeitige Form der Stromkennzeichnung verhindert wegen der unterschiedlichen Darstellungen, dass der Verbraucher die Angebote einfach vergleichen kann, so Greenpeace.
Greenpeace fordert daher von der Bundesregierung, die Stromkennzeichnung gesetzlich so festzulegen, dass sie dem Verbraucher Transparenz und Vergleichbarkeit bietet. Die Umweltschützer hatten die Darstellung ausgewählter Energieunternehmen untersucht, aus welchen Energieträgern (fossil, erneuerbar oder atomar) sie ihren Strom herstellen und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.
"Die 100-Tage-Bilanz der Stromkennzeichnung ist ernüchternd. Ziel verfehlt, zurück auf Start. Anstatt eine einheitliche Darstellung vorzugeben wie bei der Verbrauchskennzeichnung von Elektrogeräten, lässt der Gesetzgeber einen viel zu großen Spielraum", sagt Jörg Feddern, Energieexperte bei Greenpeace.
Greenpeace hat die Informationen der beiden größten unabhängigen Ökostromanbieter und der 20 größten herkömmlichen Energieversorger untersucht. Die verwirrende Vielfalt der Darstellungen hat die Organisation in einheitliche Informationsgrafiken übertragen, mit denen Stromkunden das Angebot vergleichen können. Diese Darstellung ist ein Vorschlag, wie eine einheitliche Stromkennzeichnung aussehen kann.
Die Untersuchung zeigt nach Ansicht von Greenpeace auch, dass die Unternehmen wegen mangelnder Vorgaben des Gesetzes unterschiedlich detaillierte Informationen veröffentlichen, zum Beispiel zu den fossilen Energiequellen. So erhält der Verbraucher meist keine Informationen darüber, wie groß der Anteil an Kohle oder Erdgas bei der Stromerzeugung ist. "Der Verbraucher muss erfahren können, ob sein Strom überwiegend aus extrem klimaschädlicher Braunkohle oder aus klimafreundlicherem Erdgas hergestellt wird", fordert Feddern.
Seit 15. Dezember 2005 besteht in Deutschland für Energieversorgungsunternehmen nach dem Energiewirtschaftsgesetz die Pflicht der Stromkennzeichnung. Darin wird nicht nur über den Energieträger informiert, sondern auch über die Umweltauswirkungen bei deren Nutzung: So erkennt der Verbraucher, welche Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid ausgestoßen werden und wie viel Atommüll anfällt. Ziel der Stromkennzeichnung ist, mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen und für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt zu sorgen.
(Greenpeace, 27.03.2006 – DLO)