Wissenschaft

Urologie-Professor des Wissenschaftsbetrugs überführt

Forscher und DFG-Gutachter fälschte Studiendaten

Ein hochrangiger deutscher Forscher hat heute vom Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eine offizielle Rüge wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhalten. Der Urologe hatte in einer Veröffentlichung in der Zeitschrift Nature Medicice gefälschte Daten verwendet.

Rolf-Hermann Ringert, Leiter der Abteilung Urologie des Göttinger Universitätsklinikums war verantwortlich für eine eine Studie zur Behandlung von Nierenzellkarzinomen, die in den Jahren ab 1996 am Universitätsklinikum durchgeführt wurde. Die auf der Behandlung von 17 Patienten beruhende Studie wurde im Jahr 2000 im Journal Nature Medicine veröffentlicht.

Die Publikation litt jedoch, wie sich in der Folgezeit herausstellte, an einer Reihe erheblicher Mängel und wurde deshalb im September 2003 von den Autoren zurückgezogen. In der Folge untersuchte ein Ausschuss der DFG die Arbeit und kam zu dem Schluss, dass es sich nicht nur um Mängel, sondern um klare Falschangaben gehandelt hat.

Besonders prekär wird dieser Fall dadurch, dass Ringert nicht nur Leiter einer klinischen Studie war, sondern darüber hinaus auch wichtige Funktionen innerhalb der DFG einnahm. Er war an der Auswahl von förderwürdigen Projekten beteiligt und arbeitet als Gutachter für die Forschungsgemeinschaft. Ringert wird nun für die Dauer von acht Jahren von der Antragsberechtigung bei der DFG und während dieser Zeit auch von einer Tätigkeit als Gutachter ausgeschlossen. Außerdem wird ihm für dieselbe Zeitdauer das aktive wie passive Wahlrecht für die Organe und Gremien der DFG aberkannt.

Eine Entlastung erhilet dagegen eine andere Wissenchaftlerin, die Frankfurter Kardiologin Professor Stefanie Dimmeler. Gegen sie wurde ein formelles Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der DFG Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Fehler in insgesamt drei Publikationen aus Frau Dimmelers Institut vorlagen. Doch weil die unstreitigen und mit Hilfe von Errata richtig gestellten Fehler dieser Arbeiten ausschließlich die in den Publikationen wiedergegebenen repräsentativen Beispielsabbildungen betrafen und die dargestellten Ergebnisse sich allesamt als belast- und reproduzierbar herausgestellt hatten, wurde die Forscherin jetzt offiziell von den Betrugs-Beschuldigungen freigesprochen.

(DFG, 06.07.2005 – NPO)

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