Nanotechnologie

Textilien: Nano oder nicht?

Qualitätslabel soll Orientierung bieten

Nanopartikel allein machen noch kein Nanomaterial - die Ordnung ist entscheidend. © Hohensteiner Institute

Wohl kein anderes Schlagwort hat in den letzten Monaten die textile Fachwelt so bewegt und wurde häufiger in die Werbeaussagen von Herstellern eingebunden wie der Begriff Nanotechnologie. Da bisher eine einheitliche Definition des Begriffes und die Abgrenzung zur konventionellen Textilveredlung fehlte, stieg mit der Zahl der so ausgelobten Wirkprinzipien und Produkte aber auch die Verunsicherung bei Handel und Verbrauchern.

Die Vielfalt der Nanopartikel ist groß und sie können aus unterschiedlichen Elementen und Verbindungen entstehen. Sie definieren sich nur über ihre Teilchengröße als Nanopartikel. Heute arbeitet man mit verfügbaren metallischen Werkstoffen (Silber, Eisen, Palladium, Platin), organischen Verbindungen (Vitamine, DNA, Farbpigmente) und anorganischen Verbindungen (Titandioxid, Zinkoxid, Eisenoxid) sowie organischen Polymeren (Block-Copolymere, Dispersionen).

Die Hohensteiner Institute haben nun in Zusammenarbeit mit NanoMat, einem Netzwerk verschiedener Forschungseinrichtungen und führender Anbieter von Nanomaterialien, eine Definition gefunden, die sich auch auf den textilen Bereich anwenden lässt. Zudem soll in Kürze das bereits im Bereich Tragekomfort etablierte Hohensteiner Qualitätslabel auch bei der Frage „Nano oder nicht?“ Sicherheit für Handel und Verbraucher bieten.

Bei der Definition des Begriffes Nanotechnologie nach NanoMat wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die meisten Anwendungen bisher lediglich in theoretischer Form oder allenfalls als Prototypen existieren. Nanotechnologie wird daher in den Bereich der Nanowissenschaft zurückgeführt: Nanotechnologie umfasst alle sich aus der Nanowissenschaft ergebenden Anwendungen. Die Nanowissenschaft beschäftigt sich mit funktionellen Systemen, die sich aus der Verwendung von Untereinheiten mit bestimmten größenabhängigen Eigenschaften oder einer geordneten Ansammlung der Untereinheiten ergeben.

Damit ein textiles Produkt künftig das Hohensteiner Qualitätslabel führen darf, reicht es deshalb nicht aus, wenn Nanopartikel (1 Nanometer = 10-9 m = 0,000001 mm) im Innern der Fasern eingelagert sind oder diese von einer nanoskaligen Beschichtung (Nanofilm) umschlossen werden. Vielmehr müssen die Nanopartikel oder -schichten in oder auf dem Textil systematisch angeordnet sein und so nachweislich zu einer neuen Funktion führen.

Desweiteren darf sich die Nanotechnologie beim Träger nur durch eine nachweislich verbesserte Funktion bemerkbar machen und die textilen Eigenschaften nicht nennenswert beeinflussen.

Textiltechnologische Parameter, die zusätzlich zur Nanoausrüstung überprüft werden müssen, sind die Beständigkeit bei der Pflege, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und der Tragekomfort. Diese Parameter können von den Hohensteiner Spezialisten auf Wunsch ebenfalls neutral getestet werden. Auf dem Qualitätslabel werden sie dann separat ausgewiesen.

(Hohensteiner Institute, 25.04.2005 – NPO)

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