Bei Vaterschaftstests, in der Verbrechensbekämpfung und zur Identifizierung von unbekannten Toten wie den Flutopfern in Asien kommt die DNA-Analyse zum Einsatz, eine vergleichsweise junge Methode zur Feststellung einer Person mit nahezu hundertprozentiger Genauigkeit. Voraussetzung für die Untersuchung ist , dass Körperzellen in ausreichender Qualität vorhanden sind. Gerade in der Kriminaltechnik ist so genanntes DNA-fähiges Material manchmal nur schwer sicherzustellen. Forscher der Universität Mainz haben nun ein Verfahren entwickelt, das die DNA-Bestimmung an ausgefallenen Haaren und an anderem stark geschädigten Material wesentlich vereinfacht.
{1l}
Die Untersuchung von ausgefallenen Haaren ist sehr aufwändig, weil an den Haarwurzeln oft kaum noch Körperzellen für die DNA-Analyse anhaften und die vorhandene DNA geschädigt ist. Aber gerade ausgefallene Haare von Kleidungsstücken oder dem Tatort sind in einem Verbrechensfall manchmal die einzige biologische Spur, die ein Täter hinterlässt. Bei alten Straftaten oder bei der Feststellung von unbekannten Toten liegt den Rechtsmedizinern oft nur geschädigtes Material zur Untersuchung vor. Der DNA-Strang ist gebrochen und es sind nur kurze DNA-Schnipsel vorhanden. Abhängig vom Grad der Zerstörung und dem Untersuchungsziel können verschiedene Analyseverfahren eingesetzt werden. Das grundlegende Prinzip zur Erstellung eines DNA-Profils ist zunächst immer das gleiche.
Die Desoxyribonukleinsäure, abgekürzt DNA oder auch DNS, enthält die Erbinformation eines Menschen; sie besteht aus vier Grundbausteinen, den Basen Adenin, Guanin, Thymin und Cytosin, und findet sich hauptsächlich im Zellkern in Form von 46 Chromosomen. Nur etwa etwa Prozent der DNA sind codierende Bereiche, das heißt sie sind für die tatsächliche Ausprägung und das Erscheinungsbild einer Person verantwortlich. Die anderen 95 Prozent sind nichtcodierende, zum Teil unterschiedlich lange Abschnitte ohne eine für die Erscheinung relevante Information.