Verdorbene Kosmetika, mit Schadstoffen belastete Textilien oder unbrauchbare Küchenbestecke – der Verkauf solcher Produkte wird, anders als bisher, in Zukunft verboten sein. Diese und weitere Neuerungen für einen besseren Verbraucherschutz beinhaltet der Entwurf für das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Das Gesetz, das inzwischen den Bundesrat passiert hat und nun dem Bundestag zugeleitet wurde, soll das bisherige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ablösen.
Eine zentrale Neuerung des neuen Lebensmittelgesetzes ist die Aufnahme der Regelungen für Futtermittel. Viele Lebensmittelskandale der letzten Jahre wurden durch chemisch belastete Futtermittel verursacht; mit dem neuen Gesetz wird sich das Augenmerk nun auch auf das in der Landwirtschaft verwendete Tierfutter richten, das die Qualität von Lebensmitteln indirekt stark beeinflusst. Weitere Verbesserungen des Verbraucherschutzes betreffen Kosmetika und Gegenstände des täglichen Bedarfs, zum Beispiel Kleidung, Reinigungsmittel und Spielzeug. Sie dürfen zukünftig nicht mehr angeboten werden, wenn sie für den vorgesehenen Zweck gar nicht benutzt werden können. Dies war bisher nur bei nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln untersagt.
Neu ist ebenfalls, dass falsche Angaben bei Bedarfsgegenständen verboten und unter Strafe gestellt werden. Dann kann die Amtliche Überwachung beispielsweise auch gegen Verkäufer von Textilien vorgehen, die ihre Produkte als „frei von Azofarbstoffen“ bewerben, obwohl diese Stoffe mit krebserregendem Potenzial tatsächlich enthalten sind. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG) begrüßt diese Neuerungen des neuen Lebensmittelgesetzes.
Die Lebensmittelchemiker sehen jedoch auch Anlass zu Kritik. Ihrer Meinung nach völlig unverständlich sei es beispielsweise, dass Vorgaben, die zwingend durch europäische Richtlinien festgelegt waren, nicht wörtlich übernommen wurden. Dadurch entstehe immer wieder große Unsicherheit bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes, insbesondere bei den zurzeit boomenden Nahrungsergänzungsmitteln und Funktionellen Lebensmitteln. Hier bliebe durch die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen im europäischen und im deutschen Recht häufig unklar, welche Stoffe überhaupt zugesetzt werden dürfen und welche nicht. Ein wichtiges Ziel des LFGB war die Bereinigung des bisher stark zersplitterten Lebensmittelrechts. Elf Gesetze wurden deshalb aufgehoben und die entsprechenden Vorschriften in das neue Gesetzbuch übernommen. Nicht ganz konsequent allerdings, so wurde beispielsweise das Lebensmittelspezialitätengesetz nicht in das LFGB integriert, sondern bleibt isoliert bestehen.
(Deutscher Chemiker, 14.09.2004 – ESC)