Ab 2005 wird es eine neue Ware geben: den Klimaschutz. Über das Kyoto-Protokoll haben sich die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase von 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu senken. Um dieses Versprechen einhalten zu können, wird ab 2005 der so genannte Emissionshandel zunächst europaweit und ab 2008 auch weltweit eingeführt. Das Recht Treibhausgase in die Luft zu pusten wird demnach ab 2005 zu einer begehrten Ware. Denn mit dem Kyoto-Protokoll wird erstmals festgelegt, wie viel Treibhausgas die unterzeichnenden Staaten ausstoßen dürfen.
Zurzeit arbeitet das Bundesumweltministerium mit Hochdruck an dem nationalen Allokationsplan. Er macht Vorgaben darüber, wie viel dieser Gase bestimmte energieintensive Anlagen produzieren dürfen. Die Bereiche Haushalt, Verkehr und nicht betroffene Industriezweige werden über andere politische Instrumente reguliert.
Handeln oder verhandeln
Die im Rahmen des nationalen Allokationsplans betroffenen Betriebe bekommen zunächst kostenlos eine bestimmte Anzahl an Berechtigungen zugeteilt. Diese erlauben eine genau festgelegte Menge an Treibhausgasen pro Jahr in die Atmosphäre zu entlassen. Überschreitet ein Betrieb diese Menge hat er mehrere Möglichkeiten, wenn er seinen Ausstoß nicht mindern kann. Er zahlt Strafe oder kauft "Verschmutzungsrechte" von anderen Unternehmen, die weniger Treibhausgase ausgestoßen haben, als sie durften. Außerdem kann er in Projekte investieren, die dazu führen, dass weltweit weniger Treibhausgase produziert werden.
Konkret kann dies bedeuten, dass ein
Zementfabrikant den Bau einer Windkraftanlage im Sudan unterstützt, wenn dies günstiger ist als seine Produktion so umzustellen, dass weniger Kohlendioxid produziert wird. Sinkt allerdings der Ausstoß von Treibhausgasen dieses Betriebs z.B. auf Grund von Energiesparmaßnahmen unter den erlaubten Wert, so kann er seine überschüssigen Emissionsrechte verkaufen und so sogar Geld verdienen. Dies ist einer der großen Anreize des Emissionshandels. Bei der Vergabe der Berechtigungen sollen die so genannten "early actions", die Beiträge seit 1990 zum Klimaschutz berücksichtigt werden. Ein wichtiger Punkt, denn wäre dies nicht der Fall, würden technisch fortschrittliche und umweltbewusste Betriebe benachteiligt.
Vorreiter Deutschland
Deutschland hat in Europa eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz. Wir haben uns z.B. verpflichtet überproportional an der Reduktion der Treibhausgase in Europa mitzuwirken. Ziel ist es bis 2012 den Ausstoß um 21 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Ausstoß von Treibhausgasen liegt in Deutschland schon jetzt um 18 Prozent unter dem Niveau von 1990 – unter anderem auf Grund der wirtschaftlichen Folgen der Wiedervereinigung. Doch auch gesetzliche Regelungen wie die Ökosteuer, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm haben dazu beigetragen.
Training für Unternehmen
Das gesamte Instrumentarium des Emissionshandels ist neu und wirkt zunächst verwirrend. Daher veranstalten die Internationalen Handelskammern Nordrhein-Westfalens und das Fraunhofer Institut UMSICHT ein eineinhalbjähriges Emissionshandels-Training. In ihm sollen Firmenvertreter die Möglichkeiten und Tücken des Systems kennen lernen und Erfahrungen sammeln, die ihnen ab 2005 zu Gute kommen werden. Denn spätestens dann ist der Klimaschutz internationale Handelsware.
Weiterführende Informationen:
(GeoUnion, 30.05.2003 – Kirsten Achenbach / DFG-Forschungszentrum Ozeanränder Bremen (RCOM))