Was tun, wenn der Klimaschutz auch in den nächsten Jahren nicht in Gang kommt? Wenn die Temperaturen weiter steigen und schwerwiegende Folgen des Klimawandels drohen? Einige Politiker, aber auch Wissenschaftler, scheinen hier inzwischen auf einen „Plan B“ zu setzen: „Geo-Engineering“ lautet das Schlagwort.
Gemeint sind damit großtechnische Klimamanipulationen, die das Klima zu unseren Gunsten verändern sollen. Doch ob Eisendüngung der Meere oder künstliche Wolken und Aerosole – die Risiken solcher Großversuche im Labor Erde sind unabwägbar. Und völkerrechtliche Grundlagen für Einsatz und mögliche Folgen fehlen ebenfalls.
Wie sich Climate Engineering mit internalen Normen und Gesetzen vereinbaren lässt, untersuchen daher Forscher wie David Reichwein vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Inhalt:
- Ein alter Traum mit neuen Mitteln
Was ist Geo-Engineering? - Kühlung durch künstliche Wolken
Emission von Schwefelaerosolen als „Sonnenschirm“ - Die ganze Erde als Labor
Großversuch mit unkalkulierbaren Risiken - Verhaltenskodex für die Forschung gesucht
Interdisziplinäres Team untersucht übergreifende Auswirkungen - Lücken im internationalen Recht
Geo-Engineering im Völkerrecht nicht vorgesehen - Wer haftet für die Folgen?
Risiken, Konventionen und offene Fragen - Zwischen Recht und Moral
Der weite Weg zum Konsens
MaxPlanckForschung 2/2010 / Birgit Fenzel
Stand: 19.11.2010