Gesellschaft

Betriebe in der Krise: Finanzen und Steuern auf dem Prüfstand

Finanzsektor

Leere Tische und Stühle
© pixabay.com, wal_172619

Während der Corona-Pandemie leiden viele Unternehmen unter starkem finanziellem Druck. Viele Branchen wie die Gastronomie befinden sich inzwischen seit über einem Jahr im Dauertief. Die massiven Umsatzeinbußen lassen sich zwar nicht mehr aufholen, durch gezielte Senkung der Ausgaben kann jedoch zumindest eine Entlastung erzielt werden. Anregungen für wirksame Maßnahmen im Finanzsektor nachfolgend arrangiert.

Finanzen sortieren und umstrukturieren

Ohne Fremdkapital geht es in vielen Unternehmen nicht. Doch in Zeiten der Coronakrise sind Investitionen in vielen Betrieben zurückgestellt. Stattdessen schrumpft das Eigenkapital unaufhörlich, weil es an Einnahmen mangelt und die Rücklagen angezapft werden müssen. Eine oft unterschätzte, aber wirksame Maßnahme, um die monatlichen Kosten zu senken, besteht in der Umschuldung. Mit einer Umschuldung lassen sich hoch verzinste Darlehen durch günstige Neukredite ablösen und so Liquiditätsprobleme mindern:

  • Insbesondere, wenn über die Jahre mehrere kleine Darlehen aufgenommen wurden, steigen die Gesamtkosten für das Fremdkapital oft unbemerkt in einen unnötig hohen Bereich.
  • Werden alle Darlehen durch eine Umschuldung in einen großen Kredit umgewandelt, lassen sich oft bessere Konditionen mit den Kreditinstituten aushandeln.
  • Zudem lässt sich bei der Gelegenheit die Laufzeit anpassen, um die monatliche Belastung durch die Tilgung zusätzlich zu senken.
  • Dabei lohnt sich ein Blick auf geförderte Umschuldungskredite, die einen immensen Liquiditätsvorsprung mit sich bringen können.

Was im Rahmen von Umschuldungsverhandlungen keinesfalls ignoriert werden darf, sind potenzielle Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese können bei vorzeitiger Rückführung von Darlehen fällig werden und die Umschuldung teuer machen.

Kontoführung und Zahlungsverkehr

Ein weiterer Sektor im Bereich Finanzen, der viele Unternehmen nicht unerheblich belastet, betrifft die Führung der Geschäftskonten und den allgemeinen Zahlungsverkehr. Allein die Kontoführungs- und Transaktionsgebühren verschlingen nicht zu unterschätzende Beträge. Trotz zunehmender Digitalisierung und damit verbundener Minimierung des Verwaltungsaufwands sind die Kosten dahingehend stark gestiegen. Insbesondere diejenigen Betriebe, die auf persönliche Ansprechpartner und ein Filialnetz verzichten können, dürfen auf großes Sparpotenzial hoffen. Im Geschäftskonto Vergleich des Finanzexperten Feda Mecan können sich Betriebe einen schnellen Überblick über aktuelle Angebote und die konkreten Konditionen verschaffen. Darunter preiswerte oder gar kostenlose Geschäftskonten von Direktbanken und alternativen Servicedienstleistern.

Darüber hinaus ist die Einführung von Mobile Payment Services spätestens jetzt eine Überlegung wert. Aufgrund des Ansteckungsrisikos hat die Nachfrage nach kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten in der Corona-Pandemie stark an Fahrt aufgenommen. Für Gewerbetreibende bringt die mobile Zahlung ihrer Kunden mehrere Vorteile mit sich:

  • Die Kosten für die Einführung und den Betrieb von Mobile Banking-Angeboten sind überschaubar, während sich damit die Ausgaben für den Zahlungsverkehr minimieren lassen. Schließlich verursacht die Zahlung mit Bargeld auf Seiten der Betriebe aufgrund des Aufwands hohe Ausgaben.
  • Demgegenüber steht das Potenzial der Umsatzsteigerung, weil die mobile und kontaktlose Zahlung die Wahrscheinlichkeit für Impulskäufe erhöht und gleichzeitig zur Kundenbindung beiträgt.

Welche Erfolgsfaktoren und Hindernisse die Einführung mobiler und kontaktloser Bezahlverfahren in Deutschland mit sich bringen, können Entscheider in der Studie von ibi research an der Universität Regensburg nachvollziehen, welche die IHK Hannover online kostenlos zum Download bereitstellt.

Steuerhilfen in Anspruch nehmen

Egal, wie groß oder klein Betriebe sind: Der Staat greift mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen unter die Arme, um zur Verbesserung der Liquidität beizutragen und Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich unmittelbar betroffen sind, vor der Insolvenz zu schützen. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von Anpassungen der Steuervorauszahlungen bis zu Stundungen.

Zur zusätzlichen Entlastung der Gastronomiebetriebe wurde unter anderem die Umsatzsteuer für Speisen auf sieben Prozent gesenkt. Laut Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zu den Steuerhilfen für Unternehmen und Beschäftigte gilt der ermäßigte Steuersatz befristet bis 30. Juni 2021. Auf der Informationsseite lassen sich außerdem Details zur Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmer nachlesen.

Tipp: Unternehmen mit erheblichem Corona-bedingtem Umsatzrückgang (mind. 30 Prozent in einem Monat) können sich die Überbrückungshilfe III sichern, um ihre laufenden Kosten zu decken. Das zentrale Programm der Bundesregierung wurde an die aktuellen Entwicklungen angepasst und die Beantragung vereinfacht. Abhängig vom Umsatzrückgang sind nun bis zu 100 Prozent Fixkostenerstattung möglich.

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