CBD in Pflegeprodukten, Ölen oder Tee ist total trendy. Doch sind gemäß der aktuellen Rechtslage nicht alle Produkte auf dem Markt auch wirklich legal. Das macht Händlern das Leben schwer, weil sie immer wieder in Konflikt mit den Behörden geraden. Und das verunsichert die Verbraucher, weil sie nicht wissen, welche Produkte sie bedenkenlos kaufen können. Die Rechtslage in Deutschland ist sehr komplex, es gelten viele verschiedene Vorschriften. Zwar müssen Verbraucher, nicht wie die Händler, keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. Dennoch wissen viele nicht, ob sie die Produkte noch kaufen sollen oder lieber die Finger davon lassen.
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland
Die Rechtslage zu Produkten mit Cannabidiol (CBD), das aus der Hanfpflanze hergestellt wird, unterliegt ständigen Veränderungen. Als Einzelsubstanz ist CBD legal. CBD hat anders als das THC aus der Hanfpflanze keine psychoaktive Wirkung. Verarbeitete CBD-Produkte unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Grenzwert von maximal 0,3 Prozent THC nicht überschritten wird. Bei unverarbeiteten CBD-Produkten, wie CBD-Blüten zum Beispiel, ist die Rechtslage noch nicht sicher. Einige CBD-Produkte sind als neuartige Lebensmittel eingestuft und haben noch keine Zulassung in der EU. Händler dürfen sie nicht verkaufen. Die Rechtslage in Bezug auf CBD ist in Deutschland sehr umstritten und kann sich schnell ändern. Wer mehr wissen will, informiert sich über die neue europäische CBD-Gesetzgebung – was jetzt legal ist.
Was bedeutet „neuartiges Lebensmittel“?
CBD-Öle und verschiedene Nahrungsergänzungsmittel, die CBD in weiterverarbeiteter Form enthalten, sind in Deutschland legal, vorausgesetzt sie sind nicht als Arzneimittel deklariert. CBD-Blüten hingegen sind illegal, so die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Ein Produkt, das CBD enthält, und zum Verzehr bestimmt ist, unterliegt der Novel-Food-Verordnung der EU. Diese Produkte brauchen eine Zulassung als „neuartiges Lebensmittel“, damit sie legal in Verkehr gebracht werden dürfen. Dass CBD unter die Novel-Food-Verordnung fällt, liegt daran, dass vor 1997 Produkte mit CBD oder anderen Cannabinoiden nicht üblich waren. Sie hatten keinerlei Bedeutung für den menschlichen Verzehr, weil es sie nur in sehr geringfügigem Umfang gab. Deshalb sind CBD-Produkte in der EU ein neuartiges Lebensmittel, für das die Novel-Food-Verordnung gilt. Bisher liegen der Europäischen Kommission mehr als 50 Anträge vor, CBD-Produkte als neuartiges Lebensmittel zuzulassen. Auch einige deutsche Gerichte haben entschieden, dass Lebensmittel mit extrahiertem CBD als neuartig gelten und eine entsprechende Zulassung brauchen. Derzeit beschäftigt sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mit dem Thema. Sie erwägt eine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln mit maximal 130 mg Cannabidiol ausschließlich für Erwachsene. Dabei dürfen die Hersteller keine Aussagen in der Werbung treffen, die eine medizinische Wirkung versprechen, wie schmerzlindernd, angstlösend oder entzündungshemmend. Einheitliche, EU-weit gültige Regelungen bezüglich der Novel-Food-Verordnung gibt es bislang noch nicht, da die entsprechenden Anträge noch in der Überprüfung sind.
Große Nachfrage nach CBD-Produkten
Verbraucher, die sich für CBD-Produkte interessieren, suchen nicht den Rausch. Sie versprechen sich andere heilsame Effekte. Allerdings gibt es noch nicht sehr viele wissenschaftliche Studien, die diese Effekte tatsächlich belegen. Viele Anwender berichten von der Wirkungsweise. Die Nachfrage ist hoch, die Produkte liegen im Trend. Deshalb gibt es sie auch in vielen Drogerien oder im Internet überall zu kaufen.
Wer sich diese Produkte genauer ansieht, stellt dabei fest, dass keines als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ausgewiesen ist. Es handelt sich um Kosmetika. Die Cremes, Gels und Salben sind zum Auftragen auf die Haut empfohlen, aber nie zum menschlichen Verzehr.
Was ist das Problem bei CBD in Lebensmitteln?
Der Grund liegt in der beschriebenen Novel-Food-Verordnung. Die Produkte, beispielsweise CBD-Schokolade, CBD-Gummibärchen oder CBD-Cookies haben keine Zulassung als Lebensmittel. Gemäß EU-Verordnung ist es deshalb verboten, sie in Verkehr zu bringen. Dennoch gibt es CBD-Öle zu kaufen, die für den Verzehr bestimmt sind, beispielsweise in CBD-Shops oder online. Auch diese Produkte weisen die Hersteller offiziell als Kosmetikprodukte aus. Oft empfehlen die Hersteller, diese zum Gurgeln zu verwenden. Damit versuchen sie quasi die EU-Verordnung zu umgehen. Denn in dem Moment, in dem das Öl auf die Mundschleimhaut trifft, nimmt der Körper die Substanz in den Blutkreislauf auf. Experten raten davon ab, da die Sicherheit der Produkte bislang nicht bestätigt ist. Hanfsamenöl ist hingegen harmlos. Es findet häufig in der Küche Verwendung. Es ist frei vom umstrittenen CBD und dem psychoaktiven THC. Kunden, die trotz Verbot CBD-Produkte kaufen, die noch keine Zulassung haben, müssen allerdings keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, Händler und Produzenten schon.
Blütenkauf ist heikel
Rechtlich betrachtet ist der Kauf von CBD-Blüten illegal. Verbraucher, die CBD-Blüten kaufen, um daraus Tee zu machen oder um sie zu rauchen, können sich strafbar machen. Laut aktueller Rechtsprechung fallen CBD-Blüten unter das Betäubungsmittelgesetz, da sie psychoaktives THC enthalten. Der Gehalt an THC ist zwar in den meisten Fällen sehr gering und damit eigentlich rechtlich unbedenklich. Laut Betäubungsmittelgesetz ist zwar ein Gehalt von weniger als 0,3 Prozent THC rechtlich unbedenklich und die meisten Blüten haben tatsächlich einen geringeren THC-Gehalt. Allerdings besteht bei CBD-Blüten grundsätzlich immer die Gefahr, dass die Anwender sie zu Rauschzwecken missbrauchen. In vielen Fällen sehen die Gerichte die Möglichkeit einer Berauschung als gegeben. Ihrer Argumentation zufolge besteht immer die Möglichkeit, dass ein Nutzer eine größere Menge Blüten erhitzt, wodurch der THC-Gehalt ansteigt. Wirtschaftlich gesehen ist das unsinnig, denn die CBD-Blüten sind relativ teuer. Dieses Argument lassen die Gerichte unberücksichtigt. Es zählt dabei nur die theoretische Möglichkeit.