Das Unternehmen war seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, Nutzern eine freie Browserwahl zu ermöglichen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte dazu: „2009 stellte die Kommission die Untersuchung hinsichtlich des Verdachts, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung mit der Kopplung seines Webbrowsers Internet Explorer an Windows missbrauchte, ein. Damals akzeptierten wir die von Microsoft angebotenen Verpflichtungen. Verpflichtungszusagen in Kartellrechtsentscheidungen sind sehr wichtig, da sie eine schnelle Lösung von Wettbewerbsproblemen ermöglichen. Diese Entscheidungen müssen selbstverständlich streng befolgt werden. Ihre Nichteinhaltung ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muss.“
Microsoft hat den Browser-Auswahlbildschirm bei seinem Windows 7 Service Pack 1 von Mai 2011 bis Juli 2012 nicht zur Verfügung gestellt. So haben 15 Millionen Windows-Nutzer in der EU den Auswahlbildschirm in diesem Zeitraum nicht in Anspruch nehmen können. Microsoft hat eingeräumt, dass der Auswahlbildschirm in diesem Zeitraum nicht angezeigt wurde. Dies ist das erste Mal, dass die EU-Kommission einem Unternehmen wegen der Nichteinhaltung eines Verpflichtungsbeschlusses eine Geldbuße auferlegen muss.
Bei der Berechnung der Geldbuße berücksichtigte die EU-Kommission die Schwere und die Dauer des Verstoßes, die Notwendigkeit, die abschreckende Wirkung der Geldbuße zu gewährleisten und, als mildernden Umstand, die Tatsache, dass Microsoft mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und Informationen bereitgestellt hat, die der EU-Kommission bei der effizienten Prüfung der Sache halfen.
(Europäische Kommission, 07.03.2013 – KBE)