Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg war zum ersten Mal 1975/76 auf einer Antarktis-Expedition der Bundesrepublik Deutschland mit Eisfischen in Berührung gekommen, als das Fischereiforschungsschiff „Walther Herwig“ und der gecharterte Fischdampfer „Weser“ bei South Georgia, den South Orkney Islands und Elephant Island Eisfische in größeren Mengen fingen. Mitarbeiter des Instituts für Seefischerei der Bundesforschungsanstalt für Fischerei brachten die Ergebnisse der ersten Antarktis-Expeditionen 1975/76 und 1977/78 schnell in internationale Arbeitsgruppen ein, wie der des „Scientific Committee on Antarctic Research“ (SCAR), und entwickelten sich so zu anerkannten Experten für die Antarktis und Probleme ihres Schutzes und ihrer Nutzung.
Durch die intensive Fischerei von Fischereiflotten des damaligen Ostblocks waren viele antarktische Fischbestände zu Beginn der 80er Jahre überfischt und auf kleine Teile ihrer ursprünglichen Bestandsstärken zusammengeschmolzen. Die Sorge um die Übernutzung der empfindlichen antarktischen Ökosysteme, für die Robbenschlag und Walfang beredte Beispiele waren, führte 1982 zum In-Kraft-Treten des „Übereinkommens zum Schutz der lebenden Meeresschätze der Antarktis“ (CCAMLR). Deutschland entwickelte dieses Übereinkommen mit und gehörte zu seinen Signatarstaaten. Mitarbeiter des Instituts für Seefischerei dienten dem Abkommen in den letzten 25 Jahren als Leiter von Arbeitsgruppen und als Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses. Ihre Expertise stellen sie dem BMELV und der EU zur Verfügung.
Schonmaßnahmen und das Verbot der Fischerei in einigen Gebieten haben dazu geführt, dass zumindest eine Reihe von Beständen, wie die Gelbe Notothenia (Gobionotothen gibberifrons) und der Scotia See Eisfisch (Chaenocephalus aceratus), wieder deutlich zugenommen haben. Über andere Bestände, wie den Marmorbarsch, herrscht nach wie vor Unklarheit.
In den letzten Jahren unterstützen deutsche Forschungsinstitute das CCAMLR-Abkommen aktiv mit Forschungsvorhaben, um einen wirksamen Schutz antarktischer mariner Ressourcen zu gewährleisten. Dazu gehörte unter anderem die Etablierung eines wissenschaftlichen Beobachtersystems in der Fischerei, Gebietsschließungen oder Mindestmaschenregulierungen und die Festsetzung von Höchstfangmengen.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einen langfristigen und stabilen Dauerertrag für die Fischerei zu sichern. Die Einführung eines „Catch Documentation Scheme“ (CDS) für Patagonischen und Antarktischen Schwarzen Seehecht (Dissostichus spp.) soll darüber hinaus die illegale Fischerei und den Handel mit illegal gefangenem Schwarzem Seehecht unterbinden.
Stand: 20.07.2007