Am 11.Dezember 1997 wurde im Rahmen der 3.Vertragsstaatenkonferenz das sogenannte „Kyoto-Protokoll verabschiedet. An dieser Fortentwicklung der Klimarahmenkonvention von 1992 beteiligten sich 160 Staaten. Dabei wurden erstmals auch rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen für die Industrieländer festlegt.
Demnach müssen die Industrieländer ihre Emissionen von sechs Schlüssel-Treibhausgasen bis zum Jahr 2010 im Schnitt um fünf Prozent gesenkt haben (bezogen auf die Werte von 1990). BErechnet wird dabei jeweils ein Mittelwert aus den letzten fünf Jahren. Bis zum Jahr 2005, so legt das Kyoto-Protokoll fest, sollen die Vertragsstaaten immerhin schon einen vorzeigbaren Fortschrit vorweisen können. Gemessen werden die Emissionen von Kohlendioxid, Methan, und Stickoxiden, außerdem die Abgabe von drei besonders langlebigen Fluorkohlenwasserstoffverbindungen.
Die Verpflichtungen im einzelnen:
Die EU soll um acht Prozent senken, Ungarn, Polen und Japan jeweils um sechs Prozent, die USA um sieben Prozent. Russland, die Ukraine und Neuseeland haben sich verpflichtet, ihre Emissionen auf dem besherigen Stand einzufrieren. Demgegenüber dürfen Staaten, die bislang nur relativ wenig zum anthropogenen TReibhauseffekt beitragen, ihre Emissionen sogar erhöhen: Norwegen um einen Prozent, Australien bis zu acht und Island sogar um bis zu zehn Prozent.
Unter anderem wegen letzterem kritisieren Umweltverbände diese Beschlüsse als zu niedrig. Um künftige Klimaschäden zu vermeiden, sei mindestens eine Halbierung der Treibhausgase nötig. Bestimmten Ländern sogar eine Steigerung ihrer Emissionen einzuräumen, sei mit diesem Ziel nicht vereinbar und führe nur zu Emissionsschacherei.
Das Kyoto-Protokoll tritt erst in Kraft, wenn der Großteil der beteiligten Staaten bzw. deren Parlamente es ratifiziert haben. Die EU-Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft haben das Protokoll am 29. April 1998 unterzeichnet.
Stand: 20.07.2001