Nicht alles, was als Erfindung gilt, kann auch patentiert werden. Das europäische Patentrecht benennt ausdrücklich eine Reihe von Erfindungen, auf die grundsätzlich keine Patente erteilt werden. Dazu gehören: Verfahren der Diagnostik, Therapie und Chirurgie, die am menschlichen oder tierischen Körper angewandt werden. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für diagnostische Verfahren, die außerhalb des menschlichen Körpers, zum Beispiel an Körpergewebe oder -flüssigkeiten wie Blut oder Urin zum Einsatz kommen.
Nicht patentierbar sind auch Pflanzensorten und Tierarten und „im Wesentlichen“ biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren laut europäischem Patentgesetz nicht patentierbar. Mikrobiologische Verfahren und die damit gewonnenen Erzeugnisse können dagegen patentiert werden. Ebenfalls kein Patent gibt es in der EU auf Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde – eigentlich. Als Verstoß gegen die guten Sitten gilt in der Praxis des EPA, wenn die Verwertung einer Erfindung „nicht im Einklang mit den im europäischen Kulturkreis anerkannten Verhaltensnormen steht“.

Mischwesen aus Mensch und Tier
Was das konkret heißen kann, zeigte sich im Jahr 2000. Kurz zuvor hatte das Europäische Patentamt der australischen Firma Amrad ein Patent (EP 380646) auf die Herstellung von Mischwesen aus Mensch und Tier erteilt. Das Patent erstreckte sich auf ein „Verfahren zur Herstellung eines nicht-humanen chimären Tieres“ mithilfe einer Mischung von menschlichen und tierischen embryonalen Zellen. Embryonale menschliche Stammzellen sollen dabei in einen tierischen Embryo eingeführt werden. Im Ergebnis sind die solchermaßen gezüchteten Chimären zwar nicht menschlich, sie können aber menschliche Organe, Körperteile, Nervenzellen und Erbanlagen enthalten.
Im Patent wurde damals weder angegeben, welchem Zweck diese Tiere dienen sollen, noch ob entsprechende Versuche bereits durchgeführt wurden. Hingewiesen wurde allerdings darauf, dass mit dem patentierten Verfahren menschliche Keimzellen im Labor gezüchtet und kultiviert werden sollen. Nachdem die Umweltorganisation Greenpeace dieses Patent öffentlich machte, gab es heftige Proteste – denn eigentlich hatte das EPA damit gegen seine eigenen Regeln verstoßen. Noch im Oktober desselben Jahres hatte es erklärt, Patente auf solche Chimären und menschliche Embryonen könnten nicht erteilt werden, weil dies gegen die „guten Sitten“ verstoße. Und bezog sich dabei auf den entsprechenden Artikel im europäischen Patentübereinkommen.