Klima

Die Klimarahmenkonvention

Die Beschlüsse der UN-Konferenz von Rio de Janeiro

Der erste Schritt in Richtung einer weltweiten Klimaschutzpolitik erfolgte 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Zusammenarbeit (UNCEP) in Rio de Janeiro. Dort unterzeichneten 154 Staaten und die EU eine Klimarahmenkonvention, in der sich die Industrieländer auf Maßnahmen zu einer langfristigen Senkung der Treibgasemissionen verpflichteten.

Diese Verpflichtungen gelten zunächst nur für die 36 sogenannten „Annex 1“-Staaten. Zu diesen gehören vor allem die Industrieländer als Hauptproduzenten der klimaschädlichen Treibhausgase, unter anderem auch die OECD-Staaten und die Europäische Union. Die Entwicklungsländer wurden von einer Reduktion ihrer Emissionen zunächst freigestellt.

Auszüge aus der Klimarahmenkonvention:

Artikel 4(2)a: „Jede der Vertragsparteien beschließt regionale Politiken und ergreift entsprechende Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen, indem sie ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen begrenzt und ihre Treibhausgassenken- und –speicher schützt und erweitert. Diese Politiken und Maßnahmen werden zeigen, daß die entwickelten Länder bei der Änderung der längerfristigen Trends bei anthropogenen Emissionen in Übereinstimmung mit dem Ziel des Übereinkommens die Führung übernehmen….;

Der Klimawandel ist ein globales Problem, was nur gemeinsam bewältigt werden kann. © gemeinfrei

Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Ausgangspositionen und Ansätze sowie die unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen und Ressourcen der Vertragsparteien (…) und tragen der Tatsache Rechnung, das jede dieser Vertragsparteien zu einem weltweiten Bemühen um die Verwirklichung des Zieles gerechte und angemessene Beiträge leisten muß. Die Vertragsparteien können solche Politiken und Ziele gemeinsam mit anderen durchführen und können andere dabei unterstützen (…).“

Artikel 4(2)b: „Um Fortschritte in dieser Richtung zu fördern, übermittelt jede dieser Vertragsparteien innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Übereinkommens …und danach in regelmäßigen Abständen …ausführliche Angaben über ihre vorgesehenen Politiken und Maßnahmen sowie über ihre sich daraus ergebenden vorraussichtlichen Emissionen von …Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau solcher Gase durch Senken (…) mit dem Ziel, einzeln oder gemeinsam die anthropogenen Emissionen von Kohlendioxid und anderen …Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Diese Angaben werden in regelmäßigen Abständen auf der Konferenz der Vertragsparteien überprüft werden.“

Diese Klimarahmenkonvention wurde inzwischen von mehr als 150 Staaten und der EU ratifiziert und am 21. März 1994, sechs Monate nach Hinterlegung der ersten 50 Ratifizierungsurkunden, trat sie in Kraft.

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Stand: 20.07.2001

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Klimawandel
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Das Klimasystem der Erde
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Das Klima seit der letzten Eiszeit

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Der Treibhauseffekt

Das Kohlendioxid ist es nicht allein...
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Die Folgen des Klimawandels

Die Klimarahmenkonvention
Die Beschlüsse der UN-Konferenz von Rio de Janeiro

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