Immerhin: Über das Ziel herrscht Einigkeit, die Zwei-Grad-Marke der maximalen Erwärmung erkennen nahezu alle teilnehmenden Staaten als erstrebenswert an. Das bestätigten zuletzt Mitte November die Teilnehmer des G-20 Gipfels in der Türkei: „Wir erkennen an, dass 2015 ein entscheidendes Jahr ist, das effektives, entschlossenes und kollektives Handeln gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen erfordert“, heißt es in ihrem Abschluss-Statement. „Wir bestätigen das Zwei-Grad-Klimaschutz-Ziel.“
Der Weg hin zu diesem Ziel ist jedoch das Minenfeld, an dem schon der Gipfel von Kopenhagen im Jahr 2009 scheiterte.
Wer trägt wie viel der Last?
Einer der Diskussionspunkte: Wer muss welchen Anteil an den CO2-Minderungen übernehmen? Beim Klimagipfel von Kopenhagen war dies die Frage, die die Verhandlungen letztlich zum Scheitern brachten. Denn noch im Kyoto-Protokoll waren nur die Industrieländer zu Emissions-Senkungen verpflichtet – als Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffekts trugen sie die Hauptverantwortung.
Inzwischen allerdings ist die Lage nicht mehr ganz so eindeutig. Denn Schwellenländer wie Indien und China sind längst in die Liga der Großemittenten aufgerückt. Beide bilden zusammen mit den USA die Top 3 und auch Saudi-Arabien, Brasilien und Mexiko sind unter den 15 größten CO2-Emittenten. Die Schwierigkeit bei den Verhandlungen besteht nun darin, eine Lösung zu finden, die diese Emissionen zwar mindert, andererseits aber den Entwicklungsländern nicht zu viele Einbußen im Wirtschaftswachstum zumutet.
Wer kontrolliert es?
Ebenfalls strittig ist noch, wer wem beim Klimaschutz in die Karten schauen darf. Denn wenn es verbindliche Klimaziele und möglicherweise sogar Sanktionen für die Nichteinhaltung gibt, dann werden auch Kontrollmechanismen gebraucht – oder zumindest ein transparentes Berichtsprozedere. Traditionell ist die EU ein starker Befürworter einer starken Transparenz, während dies anderen weniger lieb sein dürfte.
Ein weiterer, damit eng verbundener Diskussionspunkt ist der sogenannte Review-Prozess. Dieser soll die Möglichkeit schaffen, die Reduktionsziele alle fünf Jahre am Erreichten zu messen und bei Bedarf zu verschärfen. Das Abkommen von Paris soll damit nicht so starr festgelegt sein wie das Kyoto-Protokoll, sondern wie eine Art Ratsche flexible Anpassungen erlauben – aber nur in eine Richtung. Die EU strebt einen solchen Review-Prozess für Paris an, Indien und Saudi-Arabien sind jedoch bisher dagegen. Beim G-20 Treffen in der Türkei tauchte dieser Teil der bevorstehenden Klimaverhandlungen – wohlweislich – nicht im Abschluss-Kommuniqué auf.
Wie bindend ist das Abkommen?
In diesem Punkt sind sich die EU und die USA uneins. Die EU fordert ein Klimaschutz-Abkommen, das rechtlich bindend ist und das bei Missachtung der Verpflichtungen entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. „Das Paris-Übereinkommen muss ein internationales, legal bindendes Abkommen sein“, erklärt eine Sprecherin des EU-Klimabeauftragten Miguel Arias Cañete vor kurzem.
Demgegenüber betonte US-Außenminister John Kerry gegenüber der Financial Times: „Das Abkommen wird definitiv kein Vertrag sein. Es wird keine rechtlich bindenden Reduktionsziele wie beim Kyoto-Protokoll geben.“ Der Grund für diese Haltung: Wäre das Abkommen ein Vertrag, müsste die US-Regierung diesen vom US-Senat genehmigen lassen. Und das wäre angesichts der republikanischen Mehrheit in dieser Kammer unrealistisch.
Obama und sein Team streben daher ein Abkommen an, das zwar in seinem Rahmen rechtlich bindend ist, die konkreten Minderungsziele aber in ein gesondertes Dokument auslagert. „Ich glaube nicht, dass das gesamte Abkommen einen einheitlichen legalen Status haben wird“, meint auch UNFCCC-Generalsekretärin Christina Figueres. „Stattdessen wird es mehrere Komponenten geben, Schlüsselkomponenten, die einen jeweils unterschiedlichen legalen Status haben.“ Welche Punkte letztlich tatsächlich Vertragscharakter haben werden und welche nicht, das müssen die Politiker nun auf dem Klimagipfel von Paris aushandeln.
Nadja Podbregar
Stand: 27.11.2015