Erstmalig bewusst wahrgenommen wurden die ökologischen und sozialen Probleme im Alpenraum in den 70er Jahren. In den darauffolgenden Jahrzehnten spitzten sich die Umweltzerstörung und das Sterben der Landwirtschaft immer weiter zu.
Mit der Erarbeitung einer Alpenkonvention Anfang der 90er Jahre versuchte man diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Alpenkonvention sollte die Interessen der Alpenbewohner gegenüber den Europäischen stärkte. Oberstes Ziel ist dabei die nachhaltige Bewirtschaftung des Alpenraumes. Unter dem Begriff „nachhaltig“ wird dabei nicht der Schutz der Natur vor menschlicher Nutzung, sondern mittels angepasster Nutzung verstanden.
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Rahmenvertrag, der 1991 beschlossen und von sieben Alpenländern unterzeichnet wurde. Die Konvention ist ein verbindlicher Vertrag zwischen den einzelnen Alpenstaaten und steht damit über nationalem Recht. Er besteht aus einer Rahmenkonvention und einzelnen Fach-Protokollen, die insgesamt neun Themen zum Inhalt haben: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflegen, Bergwald, Tourismus, Energie, Verkehr, Bodenschutz und Streitbeilegung. Die Rahmenkonvention ist von den nationalen Parlamenten bereits ratifiziert worden und seit 1995 offiziell in Kraft getreten.
Ganz anders verhält sich dies bei den Fach-Protokollen, für deren Unterzeichnung die jeweiligen Umweltminister der Länder zuständig sind. Grund für das lange Herauszögern der Unterzeichnung ist die Uneinigkeit der Alpenländern in bestimmten Fragen. So besteht Österreich beim Thema Verkehr auf ein Neubauverbot alpenquerender Hochleistungsstraßen. Nur wenige Staaten, darunter Deutschland, haben die Protokolle daher bereits ratifiziert. Trittin wertet dies als wichtigen Beitrag zum internationalen „Jahr der Berge“ und zur Vorbereitung des Weltgipfels „Rio + 10“ in Johannesburg im August diesen Jahres.