Kaum ein Hochschulinstitut oder eine Forschungseinrichtung kommt heute noch ohne Drittmittel – Gelder aus der Industrie und Privatwirtschaft – aus. Mit den eher mageren Haushaltsbudgets der Universitäten und des Staates allein lassen sich viele der extrem aufwendigen und teuren Experimente besonders in der Physik und Biotechnologie nicht mehr finanzieren.
Diese Entwicklung hat nicht nur zu einem stärkerem Publikations- und Leistungsdruck im Kampf um diese begehrten Finanzspritzen geführt, sondern schafft auch neue Abhängigkeits- und Einflussstrukturen. Die Hauptgeber von Drittmitteln sind oft Unternehmen der chemischen oder pharmazeutischen Industrie, die ihrerseits natürlich sehr genau darauf achten, wem sie diese Mittel zur Verfügung stellen. Obwohl sich die Einflussnahme im Forschungsalltag meist in Grenzen hält, kommt es spätestens dann zu einem Interessenskonflikt, wenn Wissenschaftler als Gutachter tätig werden.
Geht es in einem Rechtsstreit beispielsweise um die Gesundheitsfolgen eines Chemieunfalls oder Atomreaktors, werden vor Gericht Sachverständige gebraucht, um die wissenschaftlichen Hintergründe darzulegen und zu bewerten. Sowohl Kläger als auch Beklagte wenden sich auf der Suche nach den jeweils „geeigneten“ Gutachtern dann meist an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
So auch im Juni 1993: Das Oberlandesgericht Frankfurt eröffnete gegen die Chemiefirma Desowag Bayer Holzschutz AG einen Prozess, weil deren Holzschutzmittel erhebliche gesundheitliche Schäden bei Verbrauchern verursacht haben sollten. Als Folge begaben sich die Manager der Chemiefirma händeringend auf die Suche nach einem „passenden“ Gutachter. „Passend“, das hieß in diesem Fall natürlich, daß der Gutachter vor Gericht glaubwürdig zu versichern hatte, dass die in den Holzschutzmitteln enthaltenen Dioxine keinesfalls für Krebs, Leber- oder Nervenschäden verantwortlich sein könnten.