Das schnell wachsende Feld der Gentherapien bietet besonders bei den seltenen Erkrankungen neue Chancen. Denn ein Großteil der „Orphan diseases“ sind auf ein einzelnes Gen zurückzuführen und Gentherapeutika können diese Defekte im Genom der Betroffenen reparieren. Typischerweise wird dafür Genmaterial mit der korrigierten DNA-Abfolge durch eine virale „Genfähre“ in das Erbgut des Betroffenen eingeschleust.

Viren gelten als gut geeignete Gen-Taxis, denn sie sind von Natur aus darauf ausgerichtet, ihr Erbgut in Zellen einzuschleusen. Dafür docken sie an die Oberfläche von menschlichen Zellen an und injizieren ihr Erbgut. Daraufhin fangen die Zellen an, die in der Erbsubstanz codierten Proteine zu produzieren, was sich wiederum die Entwickler von Gentherapien zu Nutze machen: Sie entfernen alle für den Menschen schädlichen Gene des Virus und ersetzen sie durch den „gesunden“ DNA-Abschnitt, der den Patienten sonst fehlt.
EU schafft Anreize für Pharmaunternehmen
Um die Entwicklung von Therapien gegen seltene Erkrankungen voranzutreiben, verabschiedete die Europäische Union im Jahr 2000 die Orphan Drug-Verordnung. Damit sollten wirtschaftliche Anreize für das Design solcher Medikamente geschaffen werden.
Beispielsweise sind Pharmaunternehmen für zehn Jahre vor sogenannten Nachahmer-Präparaten geschützt. Das bedeutet, dass Medikamente nicht für die gleiche Krankheit zugelassen werden können, wenn sie nicht signifikant besser wirken und weiteren medizinischen Fortschritt bringen. Somit können sich Unternehmen ein Alleinstellungs-Merkmal verschaffen. Ein weiterer wirtschaftlicher Anreiz durch diese Verordnung wird durch reduzierte Gebühren für die Zulassung und die wissenschaftliche Beratung durch die Zulassungsbehörde EMA geschaffen.