Ende März 2010 fällt in New York das Urteil in Sachen Brustkrebsgene – vorerst: Nach eingehender Prüfung folgt US-Bundesrichter Robert Sweet nicht den Argumenten der Gentech-Firma Myriad, sondern denen der Kläger: „Keines von Myriads Argumenten belegt, dass ihre DNA einzigartig, von der Natur verschieden ist“, erklärt Sweet in der mehr als 150 Seiten langen Urteilsbegründung.
Die Reinigung der DNA ändere nicht ihr grundlegendes Merkmal – ihre Nukleotid-Sequenz, die von der Natur definiert sei und essenziell für ihr Funktionieren in der Zelle. Damit entfalle aber eine der fundamentalen Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents. „Es ist nicht mehr als die Aufdeckung des Handwerks der Natur und damit nicht patentierbar“, so der Richter.
Sequenzvergleich reicht nicht
Und auch das zweite Hauptargument von Myriad lässt Judge Sweet nicht gelten: Die Firma hatte ihren Patentantrag damit begründet, sie hätten für die Entzifferung der Sequenzen eine mathematische Methode entwickelt, um gesunde und mutierte Gensequenzen miteinander zu vergleichen. Nach US-Patentrecht kann die Anwendung einer mathematischen Formel oder eines fundamentalen Naturgesetzes auf eine bekannte Struktur unter bestimmten Umständen durchaus patentwürdig sein.
Doch Richter Sweet kontert: Zwar sei der Zweck der Methode, eine Änderung im BRCA1-Gen zu finden, letztlich passiere dabei aber nicht viel mehr, als dass das Gen sequenziert und dann diese Basenabfolge mit einer zuvor bekannten korrekten Abfolge verglichen werde. Dies aber sei gängige Praxis in Genlaboren und nicht viel mehr als ein Schritt des „Datensammelns“. Das Urteil des Richters fällt demnach eindeutig aus: „Die Patente, die vom U.S. Patent and Trademark Office erteilt wurden, beziehen sich auf ein Gesetz der Natur und wurden daher zu Unrecht erteilt.“