Die Diskussion um autonome Waffen und Killerroboter ist auch Thema in der internationalen Politik. Schon seit einigen Jahren debattieren Regierungsvertreter auf den Meetings zur UN-Waffenkonvention (CCW) darüber, ob solche Technologien verboten oder eingeschränkt werden sollten. Die 1980 beschlossene Konvention umfasst Regeln zum Einsatz konventioneller Waffen und verbietet unter anderem blindmachende Laserwaffen und bestimmte Splitteraffen.
Killer-Roboter und das Völkerrecht
Angesichts der rasanten Entwicklung der KI-Technologie fordern mehrere Staaten und Nichtregierungs-Organisationen, auch vollautonome Waffensysteme in die Konvention aufzunehmen. „Wir können nicht völlig verhindern, dass jemand autonome Waffen baut, ebensowenig wie wir einen entschlossenen Täter daran hindern können, eine Chemiewaffe zu konstruieren“, sagt der australische KI-Forscher Toby Walsh. „Aber wenn wir nicht wollen, dass Schurkenstaaten oder Terroristen leichten Zugang zu autonomen Waffen bekommen, müssen wir sicherstellen, dass sie nicht offen durch Rüstungsunternehmen verkauft werden.“
Ein weiteres Argument: Killer-Roboter verstoßen möglicherweise gegen die sogenannte Martens-Klausel des Völkerrechts. Diese besagt, dass auch in Situationen, die nicht explizit von den Regeln des internationalen Rechts erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz der Regeln von Moral und Menschlichkeit stehen. Doch weil KI-Systeme nicht zuverlässig zwischen Zivilist und Angreifer unterscheiden können und auch ein Abbruch von Angriffen bei vollautonomen Systemen vielleicht nicht rechtzeitig möglich wäre, sehen Befürworter eines Verbots in diesen Waffen schon jetzt einen Verstoß gegen das Völkerrecht.
„Im Gegensatz zu Menschen können autonome Waffen die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht verstehen“, sagt Paul Scharre. „Sie haben daher auch nicht die Fähigkeit, vom Abgrund des Krieges zurückzutreten.“
26 für ein Verbot, zwölf strikt dagegen
Beim letzten UN-Meeting im April 2018 unterstützten 26 Länder ein komplettes Verbot solcher Waffen – darunter Österreich, der Irak, Pakistan, Argentinien und Brasilien sowie einige weitere südamerikanische und afrikanische Staaten. 32 weitere Staaten sprachen sich für Verhandlungen zu internationalen Regelungen für solche Waffen aus, ohne sich festzulegen, wie eine solche Regelung aussehen könnte. China erklärte sich bereit, ein Verbot des Einsatzes solcher Waffen zu unterstützen, nicht aber einen Bann, der auch Entwicklung und Produktion solcher Technologien umfasst.
Doch bisher ist selbst ein begrenztes Verbot oder eine Einschränkung des Einsatzes von vollautonomen Waffen nicht in Sicht. Der Grund: UN-Beschlüsse können nur im Konsens gefasst werden – und bisher verweigern rund zwölf Staaten ihre Mitarbeit an einer neuen Regelung. Wohl kaum zufällig handelt es sich dabei um die großen Rüstungs- und Industriemächte, darunter neben den USA, Russland und Israel auch Großbritannien, Frankreich, die Türkei und Deutschland.
Nur Reden statt Handeln?
„Diese Handvoll von Staaten möchte zwar, dass die Gespräche über vollautonome Waffen weitergehen, ist aber strikt gegen einen neuen Vertrag, eine Deklaration oder sonstige Maßnahmen, die die Gefahren durch solche Waffen behandeln“, erklärte ein Sprecher der Kampagne gegen Killerroboter nach dem UN-Treffen. Die USA beispielsweise argumentiert, dass eine verbindliche Regelung verfrüht sei. Stattdessen sollten die Vertragsstaaten das nächste Jahr dazu nutzen, die potenziellen Vorteile der autonomen Waffensysteme zu ergründen und zu diskutieren.
Die nächste Debatte steht nun in Kürze an: Vom 21. bis 23. November 2018 findet das diesjährige High-Level-Meeting der UN-Vertragsstaaten in Genf statt. Ob sich allerdings die Standpunkte der Teilnehmer bis dahin geändert haben, darf bezweifelt werden.
Nadja Podbregar
Stand: 16.11.2018