Während die Wissenschaft noch ratlos in einer Flut von unklaren Daten watet, wächst bei den Laien das Misstrauen. Immer häufiger protestieren Bürgerinitiativen gegen die Errichtung von Sendeanlagen, Anti-Elektrosmog-Foren im Internet vermelden steigenden Zulauf und auch die Umweltverbände nehmen sich dieses Themas immer stärker an.
Allein in Großbritannien machen bereits 175 lokale und landesweite Bürgerinitiativen mobil. Sie setzten 1999 bei der Regierung sogar die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission durch – nicht gerade ein Vertrauensbeweis für die staatliche Strahlenschutzbehörde. In ihrem im Mai 2000 veröffentlichten Report kamen die Experten unter anderem zu dem Schluss: „Mobiltelefone sind noch nicht lange genug im Gebrauch, um eine umfassende epidemiologische Erfassung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen zu erlauben, und wir können zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit nicht ausschließen, dass es eine Verbindung zwischen der Mobilfunk-Technik und Krebs gibt.“
An die Mobilfunk-Betreiber richtete das Gremium den Appell, Kinder zukünftig nicht mehr als Zielgruppe für gezielte Werbung zu nutzen. Wegen ihrer dünneren Schädeldecke und des sich noch entwickelnden Nervensystems seien sie einem größeren Risiko als Erwachsene ausgesetzt. Zusätzlich forderten sie die Handybetreiber auf, in Zukunft die SAR-Werte auf den Endgeräten anzugeben, damit die Konsumenten bewusstere Kaufentscheidungen treffen können. Ob solche Appelle angesichts des hart umkämpften Telekommunikationsmarktes allerdings viel nutzen, bleibt dahingestellt….
Aufgeschreckt durch die Forschungsergebnisse der letzten Zeit scheinen auch andere nationale und internationale Behörden langsam umzudenken: Von den anfänglichen Beteuerungen, unterhalb der Grenzwerte gäbe es kein Gesundheitsrisiko, ist heute jedenfalls nur wenig übrig geblieben. Italien und die Schweiz halten die international gültigen Grenzwerte inzwischen für zu niedrig und senkten 1998 die zulässigen Emissionen von Mobilfunksendeanlagen auf nur noch ein Hunderstel der bisherigen Höhe. Ihr Argument: Gerade in Anbetracht der unklaren wissenschaftlichen Daten muss im Zweifel das Vorsorgeprinzip gelten.