Halle in Ostwestfalen, nahe des Teutoburger Waldes: täglich quälen sich 20.000 Autos durch die Stadt. Fast ebenso viele Einwohner beklagen sich seit langem über Lärm, Dreck und Unfallgefahren. Eine Umgehungsstraße für den Fernverkehr soll her, besser noch die Verlängerung der Autobahn A33 zwischen Osnabrück und Bielefeld. Doch bislang scheiterten die Bemühungen an den Einwänden von Naturschützern. Denn die geplante Trasse würde unweigerlich durch ein wertvolles Naturschutzgebiet führen.
Die andere Seite
Streitobjekt ist ein alter Buchen- und Eichenmischwald: Hier ist noch das dumpfe Tackern des Schwarzspechtes zu hören, ein Bach schlängelt sich über eine Lichtung und endet in einem schilfbestandenen Teich. Ein Eisvogel stürzt zum Fischen herab und erschreckt einen der zahlreichen Kammmolche. Viel altes Holz liegt herum, idealer Lebensraum für den vom Aussterben bedrohten Heldbock-Käfer. In der Dämmerung lässt sich die ebenfalls bedrohte Bechstein-Fledermaus beobachten.
In der Fachsprache heißt diese Idylle: naturnah, unzerschnitten, totholzreich und mit landesweit bedeutsamer Artenausstattung. Der 177 Hektar große Wald ist Naturschutzgebiet und steht zudem seit Januar 2000 unter europäischem Schutz.
Und wer hat nun Recht?
Bereits jahrelang streiten Naturschützer, Einwohner und Landesregierung über die mögliche Trassenführung, diskutieren über Finanzierungsmodelle und lassen Emotionen hochkochen: „Sollen ein paar Fledermäuse mehr Recht haben, als wir Einwohner“, heisst es, oder „Naturschutz ja, aber nur wo es keinen stört“. Das Problem: die Naturschutzgesetze von Bund, Ländern und auch der EU verbieten eindeutig den Bau von neuen Straßen in solch einem Gebiet. Zwar dürfen durch gesetzliche Hintertüren prinzipiell Ausnahmen von dieser Regel gemacht werden, allerdings nur, wenn sie unvermeidbar sind. In diesem Fall sind andere Trassenführungen denkbar, eine Ausnahme also nicht möglich. Im Zweifelsfall könnten die Naturschutzverbände daher eine Missachtung der Gesetze vor dem europäischen Gerichtshof einklagen. Sie schlagen eine Alternativtrasse vor, die allerdings erheblich teurer wäre und nahe an Wohngebieten vorbeiführen würde. Die betroffenen Anwohner fürchten jedoch um ihre Ruhe und wollen die benötigten Grundstücke nicht verkaufen.
Lösung in Sicht
Die verfahrene Situation scheint sich nun durch Kompromisse auf beiden Seiten zu lösen. Denn die Autobahn wird nun nicht auf direktem Wege durch den Wald geführt, sondern darf das Naturschutzgebiet im Randbereich schneiden. Die Trasse wird nahe der Wohngebiete aus Lärmschutzgründen möglichst tief gelegt und durch hohe Schallschutzwände gesäumt sein. Mindestens vier begrünte Landschaftsbrücken liegen zudem wie ein Deckel über der Trasse, um Wanderungsbewegungen von Tieren zu ermöglichen und auch den Fledermausflug nicht zu behindern. Der Autobahnbau wird somit zwar erheblich teurer als geplant, doch im Gegenzug können für das Naturschutzgebiet weiterhin europäische Fördergelder erwartet werden.
Besser spät als nie
Sowohl die Bürgermeisterin von Halle als auch die Naturschutzverbände und Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn äußerten sich zufrieden über den Kompromiss. Denn auch wenn von allen Seiten Zugeständnisse gemacht werden mussten, sind doch die wichtigsten Forderungen erfüllt: das Naturschutzgebiet bleibt erhalten und die Einwohner von Halle können sich auf eine ruhigere Zukunft freuen.
Stand: 13.01.2004