Nachdem die UNESCO schon 1986 das Baikalseegebiet als Biophärenreservat deklariert hatte, folgte 1996 der nächste wichtige Schritt, die Ernennung zum Weltnaturerbe.
Über die Aufnahme von Denkmälern oder Gebieten in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das einmal jährlich zusammentrifft. Im Komitee sind Experten aus 21 Ländern vertreten, die aus den Unterzeichnerstaaten gewählt werden. Bei der Wahl richtet sich das Komitee streng an die Kriterien, die in der „Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit“ festgelegt sind. Neben dem Kriterium der „Einzigartigkeit“ und dem aktuellen „Erhaltungszustand“ muß dabei außerdem ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen.
Wird ein Natur- oder Kulturdenkmal als Welterbe anerkannt, bedeutet dies allerdings nicht gleichzeitig den Fluss von Geldern. Vielmehr verpflichten sich die betreffenden Regierungen, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen eigenständig zu finanzieren. Für Länder, wie Russland, die ohnehin nur über begrenzte Mittel verfügen, natürlich ein kaum zu erfüllender Anspruch. Für solche Fälle hat die UNESCO vorgesorgt: Im Rahmen der Konvention richtete sie ein Welterbe-Fonds ein, aus dem beispielsweise technische Kooperationsprojekte oder Ausbildung von Fachpersonal bezuschusst werden können.
Die Ernennung zum Weltnaturerbe machte den zahlreichen russischen und internationalen Initiativen zum Schutz des Baikalssees neue Hoffnung. Aus dem Welterbefonds, so glaubten sie, würden bestehende Projekte gefördert und neue initiiert werden können. Auch juristischen Beistand im Kampf gegen die „Dreckschleuder“ Zellstoffwerk erhoffte man sich. Doch zumindest letzteres hat sich nicht erfüllet: Zellulosefabrik und nahegelegene Stadt sind ausdrücklich aus dem Welterbegebiet ausgenommen…
Stand: 07.12.1999